Hallo,
leider ist es mir neulich dummerweise beim Mahnbescheidsantrag passiert, dass bei vorgerichtlichen Anwaltskosten nur die Anwaltkosten selbst ohne Auslagenpauschale eingetragen wurden. Kann ich das noch nachträglich ergänzen z.B. im Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids als weitere Auslagen? Oder geht das jetzt nicht mehr?
Viele Grüße
Salia
Anwaltsgebühren nur teilweise im MB angegeben
- Adora Belle
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Nein, Du kannst den Antrag nicht erweitern. Weder bei der Hauptforderung, noch bei Nebenforderungen. Das wäre nur nach Übergang ins streitige Verfahren möglich.