Hallo zusammen,
ich habe einen Fall, wo die Angelegenheit vor einem Schlichtungsausschuss mit einem Richter vom Arbeitsgericht geklärt worden ist. Nun soll ich das ganze nach RVG abrechnen. Gehe ich da vor wie bei einem normalen Gerichtsverfahren? Also Verfahrensgebühr nach 3100, Terminsgebühr etc. ? Und wie bekomme ich den Streitwert raus? Den kann ich ja nicht festsetzen lassen oder ? Müsste ich dann einfach drei Bruttomonatsgehälter nehmen wie bei einem Kündigungsschutzverfahren? Es geht eigentlich nicht um eine Kündigung sondern nur um die Regelung zwischen Arzt und Arbeitgeber wegen Rufbereitschaften. Bin gerade etwas aufgeschmissen wie ich da vorgehen soll. Hätte das ganze jetzt einfach wie einen Rechtsstreit abgerechnet, aber dann würde ich mir immer noch die Frage mit dem Streitwert stellen
Danke euch schonmal für die Hilfe
Abrechnung bei Verfahren vor einem Schlichtungsausschuss
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 57
- Registriert: 24.10.2018, 14:24
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: ReNoStar
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 955
- Registriert: 15.07.2015, 09:18
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: ReNoStar
Hallo,
wir nehmen bei Schlichtungsverfahren immer den Regelstreitwert 5.000,00 € und dann ganz normale RVG-Gebühren. Ich habe da auch noch nie eine Festsetzung beantragt und mein Chef sagt zu den BRs immer, dass wir in die Schlichtung gehen, der Streitwert sind ja nur 5.000,00 €.
Hoffe, das hilft dir.
wir nehmen bei Schlichtungsverfahren immer den Regelstreitwert 5.000,00 € und dann ganz normale RVG-Gebühren. Ich habe da auch noch nie eine Festsetzung beantragt und mein Chef sagt zu den BRs immer, dass wir in die Schlichtung gehen, der Streitwert sind ja nur 5.000,00 €.
Hoffe, das hilft dir.
Tatjana
etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen
Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.
Manieren machen uns zu Menschen
Ich bin der Meister meines Los.
Ich bin der Captain meiner Seel.
Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten
etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen
Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.
Manieren machen uns zu Menschen
Ich bin der Meister meines Los.
Ich bin der Captain meiner Seel.
Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 57
- Registriert: 24.10.2018, 14:24
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: ReNoStar
Okay, dann werde ich ihm mal die 5000 € vorschlagen, Danke !Tatjana H. hat geschrieben: ↑30.09.2019, 10:52Hallo,
wir nehmen bei Schlichtungsverfahren immer den Regelstreitwert 5.000,00 € und dann ganz normale RVG-Gebühren. Ich habe da auch noch nie eine Festsetzung beantragt und mein Chef sagt zu den BRs immer, dass wir in die Schlichtung gehen, der Streitwert sind ja nur 5.000,00 €.
Hoffe, das hilft dir.