![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
nun hab ich auch gleich meine erste Frage, nachdem ich mich hier letzte Woche wieder angemeldet habe.
Ich bin mir hier unsicher, wie ich die Akte abrechnen soll und hab einen großen Knoten im Kopf
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
In einem arbeitsgerichtlichen Verfahren hat die Gegenseite Beschwerde gegen den Beschluss einer von uns beantragten und erlassenen einstweiligen Verfügung eingelegt.
Es fand ein Termin bei Gericht statt und es wurde beschlossen und verkündet, dass der Beschluss - mit dem dem EV-Antrag stattgegeben wurde - zurückgewiesen wird. Der Streitwert wurde festgesetzt und nun darf ich abrechnen.
Der Antrag auf EV und die Beschwerde sind zwei voneinander unabhängige Verfahren, richtig?
Und was kann ich hier in Ansatz bringen? Die gleichen Gebühren wie bei einer "normalen" Beschwerde?
Fragen über Fragen
![Patsch :patsch](./images/smilies/patsch.gif)
Viele Grüße aus dem verregneten HH
Kati