Frage zum KFA

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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NORTHERN DINO
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#11

27.09.2019, 07:32

Es handelt sich hier zwar nicht um eine "echte" Kostenaufhebung. Bei dieser würden die Gerichtskosten halbiert werden, die außergerichtlichen Kosten trägt jede Partei selbst. Hier besteht die Abweichung darin, dass die Gerichtskosten voll von der Klägerseite getragen werden sollen. Auswirkungen ergeben sich jedoch nicht: Da in aller Regel die Klägerseite Gerichtskosten einzahlt, besteht ihrerseits kein Erstattungsanspruch. Die außergerichtlichen Kosten trägt jeder selbst. Die Stellung eines KFA ist also für beide Seiten sinnfrei und daher überflüssig.
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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Dany1981
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#12

27.09.2019, 08:56

Wenn wir unseren Dino nicht hätten. Hab mir jetzt auch nochmal den 1. Post durchgelesen. Wir Frauen sehen den Wald vor lauter Bäumen nicht und Dino hat das Rätsel gelöst. :lolaway
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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NORTHERN DINO
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#13

30.09.2019, 11:33

:oops: :dankeschoen
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