Guten Morgen,
ich weiß, dass das hier irgendwo schon mal Thema war, ich finde es nur leider nicht wieder, entschuldigt also, dass ich das jetzt nochmal frage:
Wenn ich eine Hotelrechnung vorliegen habe, die ich zur Akte buche, dann buche ich sie doch mit 19 % USt, auch wenn die Übernachtung mit 7 % und nur das Frühstück mit 19 % in der Rechnung ausgewiesen ist, oder? Ich habe das anfangs separat gebucht und war dann bei der Rechnungsstellung über RA-Micro verwirrt, weil da was geändert wurde.
Kann mir jemand sagen, dass das so richtig ist und vor allem: warum das so ist? Wenn ich die Hotelrechnung (oder Taxi) der Kostennote beifüge, dann sieht der Mandant ja, dass mit 7 % besteuert wurde?
Viele Grüße aus Bremen
Hotelrechnung 7 % und 19 % buchen
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Ja ist absolut richtig und das ist ganz einfach damit zu erklären, dass wir nicht berechtigt sind, 7 % MwSt zu berechnen, sondern sämtliche Leistungen mit 19 % zu berechnen sind.
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Okay, danke. Ich dachte nur, es sieht ja vielleicht komisch aus, wenn der Mandant die Rechnung prüft und wir auf etwas 19 % nehmen, das mit 7 % ausgewiesen ist. Aber da ich das jetzt seit ein paar Monaten so mache und keiner was gesagt hat, schein wohl auch nur ich so zu denken
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Die Aktenversendungskosten von 12,00 € werden von uns auch ohne MwSt gezahlt, aber an den Mandanten mit MwSt weiterberechnet. Ich finds auch nicht gerecht, aber die Steuergesetze machen ja nicht wir.
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Okay, das hatte ich noch nicht, habe aber eben EUR 300 Auslagenvorschuss ans Gericht überwiesen - da kommen doch dann später keine Steuern drauf, oder? Sorry, wenn ich so doof frage
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Es gibt eine ganz einfache Faustregel: Auslagen, die der Mandant auch hätte selbst erbringen können (wie z.B. Gerichtskosten, Zeugengebührenvorschüsse) werden nicht versteuert. Auslagen, die nur der Anwalt erbringen kann (Aktenversendungspauschale - Mandant würde die Akte ja nicht erhalten; Taxikosten; Hotelkosten usw.) sind grundsätzlich mit MwSt weiter zu berechnen.
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Und was die 19 % betrifft, die an den Mdten. weiterberechnet werden, auch wenn der RA nur 7 % gezahlt hat, als kleine Ergänzung: wenn das entstanden ist in Erbringung einer Dienstleistung für den Mdten. werden immer die 19 % berechnet.Anahid hat geschrieben: ↑26.09.2019, 11:44Es gibt eine ganz einfache Faustregel: Auslagen, die der Mandant auch hätte selbst erbringen können (wie z.B. Gerichtskosten, Zeugengebührenvorschüsse) werden nicht versteuert. Auslagen, die nur der Anwalt erbringen kann (Aktenversendungspauschale - Mandant würde die Akte ja nicht erhalten; Taxikosten; Hotelkosten usw.) sind grundsätzlich mit MwSt weiter zu berechnen.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Vielen Dank euch!
Ich würd mich ja gern mit meinen "15 Jahren ausm Job raus" rausreden - aber in meiner super Ausbildung, in der ich hauptsächlich Urkunden genäht und Akten gesucht habe, habe ich sowas auch gar nicht erst gelernt
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