Hallo liebe Kolleginnen
Folgendes: Autounfall:
zuerst außergerichtlich angefordert 9.534,78 €.Die Rechtschutz hat die außergerichtliche Kosten nach dem Streitwert 9.534,78 € übernommen.
Gegnerische Versicherung hat die Zahlung abgelehnt.
Der Mdt hat dann seine eigene Vollkasko in Anspruch genommen.
Die Rechtsschutzversicherung verweigerte die Kosten der Klage auf einem Streitwert 9.534,78 € zu übernehmen.
Verklagt haben wir dann nur die 3.062,58€ (SB bei der Vollkasko 300 €, Nutzungsausfall 1204, Unkostenpauschale 25, Gutachterkosten 883,58, Wertminderung 650)
Urteil: unser Mdt bekommt: 2008,58 € (SB Vollkasko 300, Gutachterkosten 878,25,Wertminderung 650, Kostenpauschale Quote 1/3 8,33 €, Nutzungsausfall Quote 1/3 172€)
RA vorg. Kosten 382,58 € (bezogen auf den ausgeurteilten Betrag 2008,58 € (1,5 GG)
Beklagte verurteilt dem Kläger 1/3 des Verlusts des Schadensfreiheitsrabatte zu erstatten.
Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 40% und Beklagte 60% .
Folgendes Rechnung habe ich an die Rechtsschutzversicherung geschrieben:
Gegenstandswert: 9.534,78 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1,3 725,40 €
Gegenstandswert: 3.062,58 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1,5 180,60 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,5 aus Wert 12.597,36 € berücksichtigt -
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 327,60 €
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2 302,40 €
Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 1/1 9,60 €
Kfz-Benutzung 32,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 1 VV
RVG 1/1 25,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 1.570,60 €
Post und Telekommunikation Nr. 7001 VV RVG 35,88 €
Zwischensumme netto 1.606,48 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 305,23 €
zu zahlender Betrag 1.911,71 €
Kostenausgleich
Gegenstandswert: 3.062,58 €
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 327,60 €
Anrechnung Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG gem. Vorbem. 3 IV VV RVG
Wert 2.008,59 € 301,50 € 0,75 -150,75 €
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2 302,40 €
Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 1/1 9,60 €
Kfz-Benutzung 32,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden
Nr. 7005 Nr. 1 VV RVG 1/1 25,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 513,85 €
Post und Telekommunikation Nr. 7001 VV RVG gemäß Anlage 35,88 €
Das Entstehen der Auslagen wird anwaltlich versichert.
Zwischensumme netto 549,73 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 104,45 €
Gesamtsumme 654,18 €
Der Kläger ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Wir beantragen den Ausgleich der Gerichtskosten sowie den Ausgleich der Gutachterkosten gem. § 106 ZPO und beantragen weiter den festzusetzenden Betrag ab Antragstellung mit dem in § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO festgelegten Zinssatz zu verzinsen und eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses mit dem Vermerk des Zustellungsdatums zu erteilen.
vielen Dank
Abrechnung
- icerose
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Warum rechnest du denn die Geschäftsgebühr nochmal ab - anstelle sie wie beim Kfa unten - anzurechnen?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- ksuscha
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verstehe ich das richtig.. ich würde nur einmal die GG nach dem ursprünglichen außergerichtlichen Streitwert 9534,78 € gegenüber der RSV abrechnen und aber bei der Kostenausgleichung den geringeren GG nach dem obsiegten Betrag iHv 2008,58 abrechnen ?
- ksuscha
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Gegenstandswert: 9.534,78 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1,3 725,40 €
Gegenstandswert: 3.062,58 €
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 327,60 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 3.062,58 € 0,65 -163,80 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2 302,40 €
Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 1/1 9,60 €
Kfz-Benutzung 32,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld
für bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 1 VV RVG 1/1 25,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 1.226,20 €
Post und Telekommunikation Nr. 7001 VV RVG 35,88 €
Zwischensumme netto 1.262,08 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 239,80 €
brutto Betrag 1.501,88 €
abzgl. Selbstbeteiligung - 150,00 €
abzgl. b.b. Vorschuss - 737,03 €
zu zahlender Betrag 614,85 €
ich habe die Rechnung an RSV geändert. Ist das so ok?
vielen Dank
Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1,3 725,40 €
Gegenstandswert: 3.062,58 €
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 327,60 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 3.062,58 € 0,65 -163,80 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2 302,40 €
Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 1/1 9,60 €
Kfz-Benutzung 32,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld
für bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 1 VV RVG 1/1 25,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 1.226,20 €
Post und Telekommunikation Nr. 7001 VV RVG 35,88 €
Zwischensumme netto 1.262,08 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 239,80 €
brutto Betrag 1.501,88 €
abzgl. Selbstbeteiligung - 150,00 €
abzgl. b.b. Vorschuss - 737,03 €
zu zahlender Betrag 614,85 €
ich habe die Rechnung an RSV geändert. Ist das so ok?
vielen Dank
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Ja, jetzt ist die Rechnung an die RSV korrekt.
Allerdings habe ich die €-Beträge nicht nachgerechnet.
Allerdings habe ich die €-Beträge nicht nachgerechnet.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- Anahid
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Und wenn Du das dabei schreibst, muss ich nicht die Glaskugel rausholen.
Meiner Meinung nach sind die Abrechnungen jetzt so korrekt (die mit der Rechtsschutzversicherung in der zweiten Version mit nur einer GG).
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.