Abrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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ksuscha
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#1

24.09.2019, 14:43

Hallo liebe Kolleginnen

Folgendes: Autounfall:

zuerst außergerichtlich angefordert 9.534,78 €.Die Rechtschutz hat die außergerichtliche Kosten nach dem Streitwert 9.534,78 € übernommen.
Gegnerische Versicherung hat die Zahlung abgelehnt.

Der Mdt hat dann seine eigene Vollkasko in Anspruch genommen.
Die Rechtsschutzversicherung verweigerte die Kosten der Klage auf einem Streitwert 9.534,78 € zu übernehmen.
Verklagt haben wir dann nur die 3.062,58€ (SB bei der Vollkasko 300 €, Nutzungsausfall 1204, Unkostenpauschale 25, Gutachterkosten 883,58, Wertminderung 650)

Urteil: unser Mdt bekommt: 2008,58 € (SB Vollkasko 300, Gutachterkosten 878,25,Wertminderung 650, Kostenpauschale Quote 1/3 8,33 €, Nutzungsausfall Quote 1/3 172€)
RA vorg. Kosten 382,58 € (bezogen auf den ausgeurteilten Betrag 2008,58 € (1,5 GG)
Beklagte verurteilt dem Kläger 1/3 des Verlusts des Schadensfreiheitsrabatte zu erstatten.
Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 40% und Beklagte 60% .

Folgendes Rechnung habe ich an die Rechtsschutzversicherung geschrieben:

Gegenstandswert: 9.534,78 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1,3 725,40 €
Gegenstandswert: 3.062,58 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1,5 180,60 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,5 aus Wert 12.597,36 € berücksichtigt -
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 327,60 €
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2 302,40 €
Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 1/1 9,60 €
Kfz-Benutzung 32,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 1 VV
RVG 1/1 25,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 1.570,60 €
Post und Telekommunikation Nr. 7001 VV RVG 35,88 €
Zwischensumme netto 1.606,48 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 305,23 €
zu zahlender Betrag 1.911,71 €


Kostenausgleich
Gegenstandswert: 3.062,58 €

Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 327,60 €
Anrechnung Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG gem. Vorbem. 3 IV VV RVG
Wert 2.008,59 € 301,50 € 0,75 -150,75 €
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2 302,40 €
Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 1/1 9,60 €
Kfz-Benutzung 32,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden
Nr. 7005 Nr. 1 VV RVG 1/1 25,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 513,85 €
Post und Telekommunikation Nr. 7001 VV RVG gemäß Anlage 35,88 €
Das Entstehen der Auslagen wird anwaltlich versichert.
Zwischensumme netto 549,73 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 104,45 €
Gesamtsumme 654,18 €

Der Kläger ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Wir beantragen den Ausgleich der Gerichtskosten sowie den Ausgleich der Gutachterkosten gem. § 106 ZPO und beantragen weiter den festzusetzenden Betrag ab Antragstellung mit dem in § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO festgelegten Zinssatz zu verzinsen und eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses mit dem Vermerk des Zustellungsdatums zu erteilen.

vielen Dank
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Anahid
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#2

24.09.2019, 14:59

Und was möchtest Du jetzt wissen? Irgendwie finde ich keine Frage. :kopfkratz
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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icerose
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#3

24.09.2019, 15:01

Warum rechnest du denn die Geschäftsgebühr nochmal ab - anstelle sie wie beim Kfa unten - anzurechnen?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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ksuscha
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#4

24.09.2019, 17:30

verstehe ich das richtig.. ich würde nur einmal die GG nach dem ursprünglichen außergerichtlichen Streitwert 9534,78 € gegenüber der RSV abrechnen und aber bei der Kostenausgleichung den geringeren GG nach dem obsiegten Betrag iHv 2008,58 abrechnen ?
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ksuscha
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#5

24.09.2019, 17:33

Anahid hat geschrieben:
24.09.2019, 14:59
Und was möchtest Du jetzt wissen? Irgendwie finde ich keine Frage. :kopfkratz
ich wollte nur wissen, ob ich die Abrechnung mit der RSV richtig gemacht habe und ob ich die Kostenausgleichung nach § 106 korrekt gemacht habe. :pfeif
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ksuscha
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#6

24.09.2019, 18:25

Gegenstandswert: 9.534,78 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1,3 725,40 €
Gegenstandswert: 3.062,58 €
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 327,60 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 3.062,58 € 0,65 -163,80 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2 302,40 €
Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 1/1 9,60 €
Kfz-Benutzung 32,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld
für bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 1 VV RVG 1/1 25,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 1.226,20 €
Post und Telekommunikation Nr. 7001 VV RVG 35,88 €
Zwischensumme netto 1.262,08 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 239,80 €
brutto Betrag 1.501,88 €
abzgl. Selbstbeteiligung - 150,00 €
abzgl. b.b. Vorschuss - 737,03 €
zu zahlender Betrag 614,85 €

ich habe die Rechnung an RSV geändert. Ist das so ok?
vielen Dank
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icerose
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#7

25.09.2019, 08:52

Ja, jetzt ist die Rechnung an die RSV korrekt.
Allerdings habe ich die €-Beträge nicht nachgerechnet. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#8

25.09.2019, 08:55

ksuscha hat geschrieben:
24.09.2019, 17:33
Anahid hat geschrieben:
24.09.2019, 14:59
Und was möchtest Du jetzt wissen? Irgendwie finde ich keine Frage. :kopfkratz
ich wollte nur wissen, ob ich die Abrechnung mit der RSV richtig gemacht habe und ob ich die Kostenausgleichung nach § 106 korrekt gemacht habe. :pfeif
Und wenn Du das dabei schreibst, muss ich nicht die Glaskugel rausholen. 234 :mrgreen:

Meiner Meinung nach sind die Abrechnungen jetzt so korrekt (die mit der Rechtsschutzversicherung in der zweiten Version mit nur einer GG).
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#9

25.09.2019, 10:11

vielen Dank
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