Mehrere Gläubiger - Monierung PfüB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ZV-Nadine
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#1

19.09.2019, 11:36

Hallo zusammen,
ich bräuchte mal euer Schwarmwissen, stehe hier ein bisschen im Wald mit einer ZV-Sache. :kopfkratz
Wir haben ein Urteil von 4 Klägern, welchen jeweils 400 € zugesprochen wurden. Meine Vorgängerin hat einen PfüB gemacht. Die Monierung blieb für mich liegen. Die Formulierung darin ist folgende: "Nach dem Versäumnisurteil handelt es sich dabei um 4 jeweils eigenständige Forderungen von 400 € nebst Zinsen, die den Gläubigern jeweils gesondert zustehen. Irgendein Gemeinschaftsverhältnis an den Forderungen ist auf Gläubigerseite nicht ersichtlich. Es wird daher gebeten, hinsichtlich der weiteren Gläubiger gesonderte Vollstreckungsverfahren zu beantragen und das vorliegende Verfahren lediglich hinsichtlich eines Gläubigers weiter zu betreiben."
Zum Hintergrund: Wir haben Flugausfall für eine komplette Familie gegen eine türkische Fluggesellschaft (hier kommt das nächste Problem) geltend gemacht. Wenn da kein Gemeinschaftsverhältnis zu erkennen ist, wo dann?
Hat jemand eine Idee, wie ich das Problem lösen kann? Vier einzelne Aufträge stehen kostentechnisch nicht im Verhältnis zur Hauptforderung.

Danke schon mal für Rückmeldungen! :thx
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paralegal6
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#2

19.09.2019, 11:52

1600 als Hauptforderung akzeptiert das Gericht nicht? was steht denn im Urteil? Kenne mich im Flugrecht nicht aus, bekommt das Geld nicht der erstattet, der den Flug bezahlt hat? wenn die Formulierung im Titel so steht, sehe ich es auch eher so, dass es 4 Forderungen (einzeln) sind. Vielleicht über Abtretung gehen, dass ihr nur einen Gläubiger habt? sind die Kinder mj?
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AliceImWunderland
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#3

19.09.2019, 11:59

Nadine, könntest du vielleicht den Tenor aus dem Urteil mitteilen? Man müsste jetzt den genauen Wortlaut wissen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#4

19.09.2019, 13:00

Jeder verspätete Passagier hat einen eigenen Anspruch auf eine Entschädigung lt. Fluggastrechteverordnung. Es kommt nicht darauf an, wer den Flug bezahlt hat, da es sich bei der Entschädigung nicht um die Erstattung des Ticketpreises sondern eher um eine Quasi-Strafzahlung für die Fluggesellschaft handelt, die den Flugausfall zu vertreten hat.
ZV-Nadine
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#5

19.09.2019, 15:26

Ihr Lieben, der Tenor lautet wie folgt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zu 1.) bis 4.) jeweils einen Betrag in Höhe von 400,00 € .... zu zahlen.
In dem "jeweils" liegt das Problem. Ich prüfe gerade, ob eine Abtretung in Betracht kommt. Natürlich sind noch ein paar Kläger minderjährig..
Bei der Akte kommt richtig Freude auf.
Feldhamster
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#6

19.09.2019, 18:15

Den Tenor würde ich dahingehend auslegen, dass 4 Gläubiger vorhanden sind und jeder nur für seine 400 € vollstrecken kann.

Wenn du nicht 4x vollstrecken willst (also für jeden Gläubiger gesondert), bliebe nur eine Abtretung. Und ob diese möglich ist, prüft du ja gerade.
Besser wäre es gewesen, wenn man bereits vor Klageerhebung über eine Abtretung nachgedacht hätte, um nur einen Kläger zu haben.

Hat die türkische Fluggesellschaft wenigstens einen Sitz in Deutschland oder eine deutsche Bankverbindung? Oder musst du in der Türkei vollstrecken?
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AliceImWunderland
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#7

20.09.2019, 09:18

Ich meine, bei einer Abtretung muss man danach eine Rechtsnachfolgeklausel beantragen. So etwas dauert. Ich weiß nicht, ob es nicht einfacher ist, die ZV für einen der Gläubiger einzuleiten. Wenn diese Erfolg hat, kann man dann immer noch für die anderen 3 vollstrecken. Wenn es schon beim ersten keinen Erfolg hatte, dann brauchst du für die anderen auch nicht zu vollstrecken. Also das Kostenrisiko sehe ich eher als gering an.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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