Zwangsvollstreckung und Insolvenz

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Hedi
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#1

18.09.2019, 10:29

Hallo Zusammen!

Es gibt einen Beschluss des Gerichts, wonach das Vermögen des Schuldners aus der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners als Gastronom nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können.

So, unser Titel lautet genau auf solch einen Anspruch. Kann ich jetzt hier einfach vollstrecken?

VG
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icerose
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#2

18.09.2019, 11:19

Ich meine ja, hab es aber in der Praxis noch nicht versucht.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
samsara
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#3

19.09.2019, 08:31

Das geht nur mit Ansprüchen, die nach der Freigabe entstanden sind.

https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/vo ... gen-339314
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paralegal6
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#4

19.09.2019, 11:04

Anmelden tu ich sicherheitshalber immer alles, zurücknehmen kann man immer noch
die Formulierung oben hatte ich noch nie gelesen und denke daher dass es anders sein könnte als in Samsaras Beispiel (ich finde den Wortlaut merkwürdig)
Wenn das tatsächlich als Freigabe zu verstehen ist, dann stimmt es allerdings (dann meint der Verwalter Masseschulden) anders würde ein InsV ja auch keinen Sinn machen, wenn der Schuldner diese Schulden behalten würde
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samsara
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#5

19.09.2019, 11:22

Ich habe nur gewerbliche Schuldner und habe es ganz oft, dass die selbständige Tätigkeit freigegeben wird und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können. Meine Forderungen, die vor dem Beschluss entstanden sind, habe ich bis jetzt immer angemeldet. Gab diesbezüglich auch noch nie Probleme.
Hedi
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#6

24.09.2019, 15:45

Ich danke Euch!
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