Liquidator herausfinden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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MrsLittletall
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#1

16.09.2019, 09:53

Ich habe eine Zwangsvollstreckungsakte auf den Tisch bekommen mit der Bitte, herauszufinden, ob die geplante Insolvenz des Schuldners durchgegangen ist. Ein kurzer Anruf beim Gericht hat ergeben, dass die Insolvenz der GmbH nicht durchgegangen ist, also wollte ich einen Zwangsvollstreckungsauftrag bearbeiten.

Nach kurzer Recherche habe ich allerdings herausgefunden, dass die GmbH bereits gelöscht wurde. Nach weiteren Recherchen habe ich auch herausgefunden, dass in diesem Falle ein Liquidator bestellt wird, der sich um die offenen Forderungen kümmern muss.

Ein Anruf beim Handelsregister hat mir mitgeteilt, dass ich den Liquidator auf dem Abdruck des Handelsregisterblattes finde. Ich habe uns also beim Registerportal angemeldet. Der aktuelle Abdruck (AD) war nicht verfügbar, also habe ich den chronologischen Abdruck ausgedruckt.

...Der hat mir allerdings nicht weitergeholfen. Mit keinem Wort ist erwähnt, wer der Liquidator ist. Bevor ich auch noch die 4,50 € für alle anderen Abdrucke ausgeben, in welchem könnte denn der Liquidator erwähnt sein?

Verfügbar sind noch HD, UT und VÖ.

Vielen Dank bereits jetzt für eure Antworten.
...
Kennt alle Akten auswendig
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#2

16.09.2019, 10:23

Wenn die GmbH bereits gelöscht ist, dann gibt es keinen Liquidator mehr. Die Gesellschaft existiert dann nicht mehr.

Einen Liquidator gibt es nur solange die Gesellschaft aufgelöst- aber noch nicht gelöscht - ist.
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#3

16.09.2019, 14:14

Musste denn dem ehemaligen Geschäftsführer der GmbH nicht bekannt gewesen sein, dass Ihr Gläubiger gegenüber seiner Firma ward?

In der Regel wird als Liquidator ja der Geschäftsführer eingesetzt und der ist Dir bestimmt noch bekannt? Dies steht ja auch noch im Handelsregisterauszug, auch wenn die Firma gelöscht wurde. Sprich: Als Liquidator wird Herr XY eingesetzt. Meistens ist ja der Auszug noch durchgekreuzt abrufbar.

Denn der Liquidator hätte Eure Forderung bei der Verteilung berücksichtigen müssen. Ihr könnt diesen also noch haftbar machen auch wenn es die Firma nicht mehr gibt. Dazu gibt es folgenden Link:

https://www.dhpg.de/de/blog/detail/gmbh ... aeubigers/
Liebe Grüße

Sylvia

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MrsLittletall
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#4

17.09.2019, 08:51

Ja, ich hab mich da auch drüber gewundert, weil ich ja einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel gegen die hatte.

Ich arbeite leider erst seit März dieses Jahres in der Kanzlei und die Akte ist von 2017. So muss ich gerade die Zwangsvollstreckungssachen allein anhand der Daten in der Akte bearbeiten, das ist nicht immer so leicht...

In dem Handelsregisterauszug ist der letzte Geschäftsführer eingetragen, neben dran steht aber noch NL, also Niederlande. Soll das jetzt bedeuten, dass er zur Zeit seiner Geschäftsführertätigkeit in den Niederlanden gewohnt hat oder war das bloß sein Geburtsort, weil das Geburtsdatum gleich neben dran steht?

Und laut dem Link konnte der Liquidator verklagt werden. Ich nehme an, den Weg müssen wir auch gehen? Der VB ist ja gegen die GmbH und die existiert nicht mehr. Oder kann ich einfach einen neuen Mahnbescheid bearbeiten sobald ich die Adresse des Schuldners rausgefunden habe?
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Anahid
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#5

17.09.2019, 08:54

NL ist der Wohnsitz. Also ist der Geschäftsführer wohl in den Niederlanden. Und ja, selbstverständlich kannst Du den Liquidator auch nach Löschung noch in Anspruch nehmen. Hier erst Recht, da ihm ja durch den Titel bekannt war, dass hier eine Forderung besteht. Klappt auch ab und zu. Ich hatte so einen Fall auch mal und hab am Ende im Wege der ZV die Forderung komplett reingeholt. Nur hat meiner zum Glück nicht im Ausland gelebt. :?
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MrsLittletall
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#6

17.09.2019, 12:13

Ich hab mir das Ganze mal angesehen und für einen Schuldner in den Niederlanden kann man einen "grenzüberschreitenden Mahnbescheid" beantragen.

Ist halt doof, weil wir jetzt sozusagen die Zwangsvollstreckung ganz von vorne beginnen müssen. Ich sprech das besser mal mit meinem Chef und dem Mandanten ab.

Vielen Dank für eure Antworten ^^
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