Schuldenbereinigungsplan gerichtlich festgestellt. Ende des Verfahrens...und nun?!?

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maka2
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#1

17.09.2019, 09:57

Hallo :wink1

wir haben einen Schuldner im Verfahren wg. außergerichtlichem Schuldenbereinigungsplan vertreten. Der Plan ging nicht durch, weil sich zwei Gläubiger nicht gemeldet hatten. Das Gericht wurde eingeschalten. Der Antrag eingereicht und der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan wurde durch die Ersetzung der Zustimmung von zweier Gläubiger durch das Gericht so beschlossen wie im außergerichtlichen Verfahren.
Nun sind die 6 Jahre rum...
Jetzt habe ich ne doofe Frage:
Wir haben jetzt alle Gläubiger angeschrieben und mitgeteilt, dass im September die letzte Rate bezahlt wird und das Verfahren dann erledigt ist. Etwaige Vollstreckungstitel sind herauszugeben.
Die meisten Gläubiger haben (noch) nicht reagiert. Und so wie es aussieht gibt es den einen auch gar nicht mehr. Aber die Zahlungen sind nie zurückgebucht worden... :kopfkratz
Ergeht jetzt eigentlich nochmals ein Beschluss des Insolvenzgerichts? :-? :kopfkratz

Der Mandant hat außerdem nachgefragt wie das mit seinem Schufa-Eintrag ist...?! Ich hab die Eintragung nicht gesehen und weiß auch ehrlich gesagt gar nicht, ob automatisch eine Meldung dorthin gemacht wird...?!
Wenn ich einen Beschluss bekäme, wäre die Sache einfach: An die Schufa weiterleiten mit der Bitte die Eintragung zu entfernen. Aber ohne Beschluss? :kopfkratz Brauche ich dann die Zustimmung jedes einzelnen Gläubigers? :schock
Ich hab dazu weder in der InsO noch im Internet was gefunden und bin gerade ziemlich ratlos....

:thx für eure Antworten und Hilfe! :lol:

Liebe Grüße
maka2
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#2

17.09.2019, 10:31

Da muss der Schuldner halt entscheiden. Entweder geht er das Risiko ein, dass aus den Titeln nochmal vollstreckt wird und er klagt dann dagegen oder er klagt bereits jetzt auf Herausgabe der Titel.

Was die Eintragung in der Schufa angeht, so bin ich der Meinung (aber ist nur meine persönliche Auffassung - ohne das näher geprüft zu haben), dass hier eine Löschung nicht in Frage kommt. Wenn ein Insolvenzverfahren durchgeführt wurde, steht das auch in der Schufa. Es kann also höchstens ein Zusatz erfolgen bzgl. der Schuldenbereinigung, aber eine komplette Löschung halte ich für ausgeschlossen.
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#3

17.09.2019, 10:39

Ihr habt doch nen außergerichtlichen SBP, was für einen Beschluss soll da das Insolvenzgericht erlassen?
Bei der Schufa müssen die Gläubiger mitteilen dass die Forderung getilgt ist (oder euch bestätigen) steht das nicht mit im Plan, dass Titel zurückgegeben und Schufaeinträge gelöscht werden nach Abschluss?
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