Hallo Zusammen,
in einem Verfahren haben wir noch aus der I.Instanz einen Titel aus dem wir vollstrecken können. Doch dabei haben sich die Parteien nun in der II.Instanz verglichen, unteranderem auch darüber, dass jeder seine Kosten (einschließlich der in der I.Instanz) selbst trägt.
Doch der Titel aus der I.Instanz spricht für uns (wir sind der Gläubiger). Der Gegener hat sich noch nicht gemeldet. Aber müssen wir jetzt von allein den Titel entwerten und herausgeben, oder muss sich der Schuldner mit der Aufforderung bei uns melden? Gibt es dazu vlt. gesetzliche Infotext?
Vielen Dank im Voraus.
Ist Gläubiger von allein verpflichtet Titel herauszugeben
- Soenny
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Siehe hier:
viewtopic.php?f=10&t=88531&hilit=Holschuld
von daher könnt ihr warten, ob sich der Schuldner überhaupt meldet.
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von daher könnt ihr warten, ob sich der Schuldner überhaupt meldet.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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- Anahid
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Aber mal ehrlich....wo bricht einem da der Zacken aus der Krone? Solange der Titel in der Akte ist, kann diese nicht abgelegt werden - auch irgendwo nervig. Aus diesem Grund händige ich Titel immer sofort aus, wenn die bezahlt oder erledigt sind.
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- Soenny
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Mache ich auch, war aber ja nicht die Frage Ich bin immer froh, wenn ich aus den Akten zum ablegen alles raus habe, was irgendwer noch anfordern könnte, sonst heißt es in den Keller dackeln und im Staub wühlen
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In einer FB-Gruppe wurde neulich das hier verlinkt:
https://www.iww.de/ve/vollstreckungspra ... aVlIAZyojI
Es bricht einem zwar kein Zacken aus der Krone, man trägt aber das Risiko des Versands.
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- Anahid
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Auch das Problem sehe ich nicht wirklich. Denn im Zweifel, sollte der Gegner, nachdem wir den Titel schon ausgehändigt haben, verlangen, dass wir den rausgeben, wird eben anwaltlich versichert, dass der Titel am …. ausgehändigt wurde und ausdrücklich versichert, dass aus dem Titel keine Rechte mehr hergeleitet werden. Reicht genauso aus.
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- AliceImWunderland
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Sehe ich auch so. Wir versenden die entwerteten Titel immer an den Schuldner, auch wenn er danach nicht fragt. Weg ist weg.Anahid hat geschrieben: ↑17.09.2019, 08:48Auch das Problem sehe ich nicht wirklich. Denn im Zweifel, sollte der Gegner, nachdem wir den Titel schon ausgehändigt haben, verlangen, dass wir den rausgeben, wird eben anwaltlich versichert, dass der Titel am …. ausgehändigt wurde und ausdrücklich versichert, dass aus dem Titel keine Rechte mehr hergeleitet werden. Reicht genauso aus.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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