Ist Gläubiger von allein verpflichtet Titel herauszugeben

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
measure99
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 14
Registriert: 13.05.2019, 10:54
Beruf: Auszubildende ReNo

#1

16.09.2019, 16:27

Hallo Zusammen,

in einem Verfahren haben wir noch aus der I.Instanz einen Titel aus dem wir vollstrecken können. Doch dabei haben sich die Parteien nun in der II.Instanz verglichen, unteranderem auch darüber, dass jeder seine Kosten (einschließlich der in der I.Instanz) selbst trägt.

Doch der Titel aus der I.Instanz spricht für uns (wir sind der Gläubiger). Der Gegener hat sich noch nicht gemeldet. Aber müssen wir jetzt von allein den Titel entwerten und herausgeben, oder muss sich der Schuldner mit der Aufforderung bei uns melden? Gibt es dazu vlt. gesetzliche Infotext?

Vielen Dank im Voraus.
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12223
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#2

16.09.2019, 16:36

Siehe hier:

viewtopic.php?f=10&t=88531&hilit=Holschuld

von daher könnt ihr warten, ob sich der Schuldner überhaupt meldet.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#3

16.09.2019, 16:47

Aber mal ehrlich....wo bricht einem da der Zacken aus der Krone? Solange der Titel in der Akte ist, kann diese nicht abgelegt werden - auch irgendwo nervig. Aus diesem Grund händige ich Titel immer sofort aus, wenn die bezahlt oder erledigt sind.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12223
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#4

16.09.2019, 16:49

Mache ich auch, war aber ja nicht die Frage :lol: Ich bin immer froh, wenn ich aus den Akten zum ablegen alles raus habe, was irgendwer noch anfordern könnte, sonst heißt es in den Keller dackeln und im Staub wühlen :lol:
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
measure99
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 14
Registriert: 13.05.2019, 10:54
Beruf: Auszubildende ReNo

#5

16.09.2019, 17:01

Oki gut dann weiß ich Bescheid. Vielen Dank!
Benutzeravatar
sh161
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 609
Registriert: 12.12.2012, 10:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#6

16.09.2019, 17:22

In einer FB-Gruppe wurde neulich das hier verlinkt:
https://www.iww.de/ve/vollstreckungspra ... aVlIAZyojI

Es bricht einem zwar kein Zacken aus der Krone, man trägt aber das Risiko des Versands.
Bild
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#7

17.09.2019, 08:48

Auch das Problem sehe ich nicht wirklich. Denn im Zweifel, sollte der Gegner, nachdem wir den Titel schon ausgehändigt haben, verlangen, dass wir den rausgeben, wird eben anwaltlich versichert, dass der Titel am …. ausgehändigt wurde und ausdrücklich versichert, dass aus dem Titel keine Rechte mehr hergeleitet werden. Reicht genauso aus.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#8

17.09.2019, 09:16

Anahid hat geschrieben:
17.09.2019, 08:48
Auch das Problem sehe ich nicht wirklich. Denn im Zweifel, sollte der Gegner, nachdem wir den Titel schon ausgehändigt haben, verlangen, dass wir den rausgeben, wird eben anwaltlich versichert, dass der Titel am …. ausgehändigt wurde und ausdrücklich versichert, dass aus dem Titel keine Rechte mehr hergeleitet werden. Reicht genauso aus.
Sehe ich auch so. Wir versenden die entwerteten Titel immer an den Schuldner, auch wenn er danach nicht fragt. Weg ist weg.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Antworten