GVZ führt ZV trotz Insolvenz durch

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jule69
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#1

16.09.2019, 10:22

Hallo in die Runde,

ich habe mal eine Nachfrage zur Bearbeitungsweise eines GVZ: Ich habe am 01.06.2019 einen ZV-Auftrag an den GVZ geschickt. Sodann teilte mir der Mandant mit dass am 20.06.2019 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet wurde. Am 31.07.2019 hat der GVZ den ZV-Auftrag komplett durchgeführt, Abnahme der Vermögensauskunft (der Schuldner ist nicht erschienen), Einholung der Drittauskünfte etc. und schickt eine Rechnung über 80,42 €. Eigentlich hätte doch der GVZ die ZV gar nicht durchführen dürfen, er prüft doch auch ob ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder? Ich konnte leider den ZV-Auftrag nicht mehr zurückrufen...
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#2

16.09.2019, 10:29

Jule69 hat geschrieben:
16.09.2019, 10:22
Ich konnte leider den ZV-Auftrag nicht mehr zurückrufen...
Und warum nicht? Nach Deiner Schilderung lag zwischen der Eröffnung des InsO-Verfahrens und der Durchführung der ZV mehr als ein Monat. :kopfkratz

Unabhängig davon, dass ich durchaus der Meinung bin, dass die GV die InsO prüfen, bevor sie loslegen und da auch Zugriff auf ein System haben. Ich hab grad erst wieder von einer GVin einen Ausdruck aus einem System erhalten, in dem ein vorläufiger Vollstreckungsschutz vermerkt ist. Sie hat daraufhin Meinen Auftrag auf Einholung von Drittauskünften als unerledigt zurückgesandt.
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#3

16.09.2019, 11:09

Weil die Info über die Insolvenz erst an den damaligen Prozessbevollmächtigten des Mandanten gegangen ist, der hat das zum Mandanten geschickt dann zu mir...

Also durchaus ein Schreiben an den GVZ schicken, warum trotz InsO die ZV durchgeführt wurde?
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#4

16.09.2019, 11:17

Vielleicht mal versuchen zu telefonieren? Ist manchmal besser als zu schreiben.
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Jule69
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#5

18.09.2019, 07:07

ok danke, werd ich heute mal versuchen
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