So, ich bin jetzt mal ziemlich baff.
Ich hab einen Kostenfestsetzungsantrag gemacht. Unser Mandant hat seinen Wohnsitz im selben Ort wie wir und das zuständige Gericht ist nunmal in der nächst größeren Stadt.
Also habe ich die 20 km, die von unserer Kanzlei zum Gericht anfallen, in den Antrag gepackt.
Nun hat mit das Gericht doch tatsächlich ein Schreiben geschickt, dass es vom Wohnsitz unseres Mandanten ja nur 14 km sind. Ich soll den KFA bitte berichtigen.
Ist das Gericht eigentlich noch zu fassen?
Der Mandant wohnt eindeutig im selben Ort wie wir, nur sind wir halt sozusagen am unteren Ende und der Mandant wohnt am oberen Ende. Der Ort ist so ein Doppel-Ort, aber wenn man von Ort a nach Ort b fährt gibt es keine Landstraße oder so, es ändert sich bloß das Ortsschild. Der Ort wird in der Regel auch immer als Doppelort bezeichnet, wenn man Briefe schreibt und so, also Musterheim-Beispielheim.
Kann das Gericht echt verlangen, dass wir "fiktive Fahrtkosten" geltend machen für nur 6 km?
Ich würd denen gern was schreiben, aber ich hab echt Problem, eine Formulierung zu finden ohne dem Gericht gegenüber zu passiv-aggressiv zu sein.
Könnt ihr mir hier helfen?
Fahrtkosten im KFA (oder: Ist das Gericht eigentlich noch zu fassen?)
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Wenn Ihr im Gerichtsbezirk ansässig seid, dann gibt es doch überhaupt keine Notwendigkeitsprüfung, sondern Eure Fahrtkosten sind ohne weiteres zu erstatten.
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Stimme Adora Belle zu. Die ZPO kennt keinen ortsansässigen Rechtsanwalt, sondern nur den Rechtsanwalt außerhalb und innerhalb des Gerichtsbezirks. Wenn das Gericht es noch ausführlicher haben will: LG Gera, Beschluss v. 05.06.2013, Az. 2 O 1640/11
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Ach stimmt ja, das hab ich total vergessen...
Danke für eure Antworten. Muss mir das mal notieren.
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Man kann nur den Kopf schütteln, dass Gerichte nach der langen Zeit immer noch nicht wissen, wie das mit Ansässigkeit innerhalb des Gerichtsbezirks läuft. Wahrscheinlich handelt es sich hier um einen Sachbearbeiter-Neuling. Anderenfalls wäre das ein echtes Armutszeugnis.
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Mich wundert nichts mehr.
Hatte jetzt auch erst einen PKH-Bewilligungsbeschluss mit Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts.
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Nicht zu glauben! Die Richter sind auch nicht mehr das, was sie mal waren...
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