Hallo,
ich habe für unseren Mandanten einen Mahnbescheid beantragt gegen den Widerspruch erhoben wurde. Im Mahnbescheidsantrag wurde das Häkchen gesetzt, Abgabe streitigen Verfahren. Zwischenzeitlich befinden sich beide Parteien ohne unser Zutun in Vergleichsverhandlungen.
Sehe ich es richtig, dass ich auch nach Ablauf von 6 Monaten die weiteren Gerichtskosten bezahlen kann und das Verfahren dann streitig weiterbetrieben werden kann? Das die Verjährungsfrist weiter im Auge behalten werden muss, ist mir bekannt.
Wenn wir nicht weiterbetrieben, müssen wir die weiteren 1/2 Gerichtskosten zahlen?
L. G.
Zahlungsfrist Gerichtskosten nach Widerspruch
- icerose
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Korrekt.
Nein, alles gut. Dann wird halt nicht abgegeben und die Akte kommt bald ins Archiv.
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Öhm...seh ich jetzt ein wenig anders. Wenn im Mahnbescheid direkt die Abgabe an das Streitgericht beantragt wurde, dann entsteht die Gebühr für das streitige Verfahren. Wenn Ihr nicht weiterbetreiben wollt, müsst Ihr den Mahnbescheid zurücknehmen oder für erledigt erklären; die weiteren Gerichtskosten (mindestens 1/2) sind aber bereits durch den Antrag angefallen. Und da die Abgabe beantragt wurde solltet Ihr eigentlich demnächst eine Gerichtskostenrechnung erhalten oder eine Aufforderung des Streitgerichts, den Anspruch zu begründen.
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Anahid hat geschrieben: ↑12.09.2019, 12:14Öhm...seh ich jetzt ein wenig anders. Wenn im Mahnbescheid direkt die Abgabe an das Streitgericht beantragt wurde, dann entsteht die Gebühr für das streitige Verfahren. Wenn Ihr nicht weiterbetreiben wollt, müsst Ihr den Mahnbescheid zurücknehmen oder für erledigt erklären; die weiteren Gerichtskosten (mindestens 1/2) sind aber bereits durch den Antrag angefallen. Und da die Abgabe beantragt wurde solltet Ihr eigentlich demnächst eine Gerichtskostenrechnung erhalten oder eine Aufforderung des Streitgerichts, den Anspruch zu begründen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Da hab ich ein nicht gesehen, wo keins ist.
Demzufolge haben Ana und Alice vollkommen recht.
Aber: zumindest in Berlin wird auf die Zahlung der halben GK nicht bestanden. Also zumindest bei mir mit weit über 100 Verfahren.
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Danke, dann weiß ich, dass ich den Mandanten auf die weiteren Gerichtskosten hinweisen muss, man die Sache aber bis zur Verjährung wieder aufrollen kann, sollte er sich mit dem Gegner nicht einigen.