Hallo Leute,
ich hatte einen Mahnbescheid beim Arbeitsgericht beantragt.
Ich hatte nur den Antrag auf Mahnbescheid mitgeschickt und nicht den für den Vollstreckungsbescheid, da wir ja erst den Mahnbescheid möchten.
Jetzt bekomme ich ein Schreiben vom Arbeitsgericht zurück, dass ich bitte die Seiten Blatt 3-5 (das sind die vom Vollstreckungsbescheid) beifügen soll und dann erst kann der Mahnbescheid erlassen werden.
Wisst Ihr wieso das so ist?
Danke Euch
Vollstreckungsbescheid Arbeitsgericht
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Also mit Verlaub - angesichts Deiner Berufsbezeichnung "Rechtsfachwirtin" stehe ich einigermaßen fassungslos vor dieser Frage.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Im Gegensatz zum Formular für einen ZV-Auftrag dürfen beim Formular für den arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid vom Antragsteller keine Seiten weggelassen werden. Der MB-Antrag ist nur dann gültig, wenn das Formular vollständig eingereicht wird.