Laut der GVZ habe ich in Erfahrung bringen können, dass der Schuldner bis November 19 in Deutschland ist. Danach beginnt wieder die Saison. Er sagte der GVZ auch, dass er dort unter guten finanziellen Verhältnissen lebt, aber das hier in Deutschland eben zu wenig ist. Er hat dort seine Lebensgefährtin mit Kind. Er sagte, dass er hier kein Konto hat (die Drittauskunft besagt was anderes). Das ALG beantragt er immer neu für die Zeit wenn er hier ist, und das Geld gibt ihm dann seine Tochter. Nun hoffe ich, dass ich ganz schnell die EMA bekomme, mit der Adresse der Tochter, dass ich die Konten alle pfänden kann.
habt ihr noch weitere Ideen?
Schuldner lebt im Ausland, gemeldet in Deutschland
- Adora Belle
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Jetzt wäre mal der Zeitpunkt, hier nicht weiterhin das ganze Mandat rauf und runter zu erzählen.
interessanter Beitrag !Adora Belle hat geschrieben: ↑03.09.2019, 11:05Jetzt wäre mal der Zeitpunkt, hier nicht weiterhin das ganze Mandat rauf und runter zu erzählen.
- Anahid
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Alle Deine Angaben ändern nichts an der bereits vor Seiten getroffenen Aussage: Herausgabeanspruch bei der Tochter pfänden. Da da ja wohl die EMA läuft, würde ich die abwarten. Und sobald Du die hast, PfÜB beantragen und VZV losschicken. Wenn sie dann trotz VZV an ihren Vater auszahlt, hast Du wenigstens einen direkten Anspruch gegen sie.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
ahhhh... das dachte ich mir.
Ich habe noch nie ein VZV gefertigt. Ich habe im Programm ein Textbaustein gefunden. schon mal prima.. nun habe ich viel gelesen.. , 3 fache Ausfertigung direkt an den GVZ (3 Originale um GVZ Kosten zu sparen) ohne jegliche Anlagen - kein Titel - richtig? auch keine Kopie vom Titel ?
Den Pfüb würde ich parallel fertigen an das zuständige Gericht mit allen bekannten Unterlagen nebst Originaltitel.
Für mich stellt sich jedoch immer zu eine große Frage.
Ich habe ja mehrere Drittschuldner - 1. die Tochter wegen der Herausgabe/des Rückgabeanspruches und die Banken wegen der Kontenpfändung. Mein VZV ist auf Grund der Drittschuldnerin 1 - Tochter! Wegen der anderen Drittschuldner möchte ich ja kein VZV stellen. Geht das überhaupt? Oder muss mein VZV inhaltlich dem Pfüb angepasst werden? Wisst ihr wie ich meine?
Es tut mir echt leid, soooooooo viele Fragen zu stellen, aber niemand in der Kanzlei hat Ahnung von ZV und ich etwas hilflos.
Aber meine Entwürfe stehen, jetzt brauch ich nur noch euren Rat für meine Fragen im Kopf ...
Ich habe noch nie ein VZV gefertigt. Ich habe im Programm ein Textbaustein gefunden. schon mal prima.. nun habe ich viel gelesen.. , 3 fache Ausfertigung direkt an den GVZ (3 Originale um GVZ Kosten zu sparen) ohne jegliche Anlagen - kein Titel - richtig? auch keine Kopie vom Titel ?
Den Pfüb würde ich parallel fertigen an das zuständige Gericht mit allen bekannten Unterlagen nebst Originaltitel.
Für mich stellt sich jedoch immer zu eine große Frage.
Ich habe ja mehrere Drittschuldner - 1. die Tochter wegen der Herausgabe/des Rückgabeanspruches und die Banken wegen der Kontenpfändung. Mein VZV ist auf Grund der Drittschuldnerin 1 - Tochter! Wegen der anderen Drittschuldner möchte ich ja kein VZV stellen. Geht das überhaupt? Oder muss mein VZV inhaltlich dem Pfüb angepasst werden? Wisst ihr wie ich meine?
Es tut mir echt leid, soooooooo viele Fragen zu stellen, aber niemand in der Kanzlei hat Ahnung von ZV und ich etwas hilflos.
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Du pfändest zwei verschiedene Ansprüche.....gegenüber den Banken Kontenpfändung und gegenüber der Tochter Herausgabeanspruch. Beide Ansprüche müssen gesondert aufgeführt werden (Bank = Anspruch D, Tochter = Anspruch G) und können in einem Antrag gemeinsam geltend gemacht werden (nicht, dass Du jetzt zwei verschiedene PfÜB beantragst). Selbstverständlich kannst Du ein VZV nur gegen die Tochter machen und führst dann nur den Anspruch G auf.
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