Hallo zusammen,
in einem Strafverfahren, in welchem wir den Nebenkläger vertreten haben, muss die Angeklagte die notwendigen Auslagen des Nebenklägers tragen. Wie formuliere ich das? Einfach "wird beantragt, die folgenden Gebühren und Auslagen gegen die Angeklagte festzusetzen"?
Kostenfestsetzung Nebenklage
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ja, gemäß §464b StPO, und verzinslich. Ich glaub irgendwo im Forum schwirrt auch ein Mustertext rum.