Private Pkw Fahrten für die kanzlei

Alle Fragen rund um Buchhaltung und Buchführung, auch software-spezifische, können hier gestellt werden.
Antworten
RA-Tübingen

#1

04.09.2019, 11:21

Hallo, kann mir einer sagen was in einem aufschrieb enthalten sein muss, wenn man die Fahrten mit dem privaten PKW absetzen möchte?
Ich vermute Tag Grund und Kilometer der Fahrt? Gibt es hier vielleicht ein Muster dazu?
Tatjana H.
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 955
Registriert: 15.07.2015, 09:18
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar

#2

04.09.2019, 12:42

Hallo,

in meiner alten Kanzlei haben wir das in einer Tabelle gemacht mit

Datum
Grund/Ziel
km


Das hat unserer Buchhaltung immer gereicht.
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.

Manieren machen uns zu Menschen

Ich bin der Meister meines Los.
Ich bin der Captain meiner Seel.


Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten :haue
RA-Tübingen

#3

04.09.2019, 12:54

Da müssen doch nur die gefahrene Kilometer rein aber nicht die Anfangskilometer und der Endstand?
RA-Tübingen

#4

04.09.2019, 14:41

Kann mir jmd. ein Muster schicken oder geben?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#5

04.09.2019, 15:18

Normale Excel-Tabelle: Datum Grund/Ziel km

Da gibt's, zumindest hier, kein besonderes Muster. Die gefahrenen Kilometer reichen aus; der Kilometerstand muss nicht aufgeführt werden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
RA-Tübingen

#7

04.09.2019, 23:31

Kann ich dazu eine Excel Tabelle erstellen oder muss die von Hand geschrieben werden? Also akzeptiert das Finanzamt eine maschinel erstellte Tabelle?
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2885
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#8

05.09.2019, 02:04

§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Nr. 2 EStG Fahrtenbuch
https://www.smartsteuer.de/online/lexik ... hrtenbuch/
Sh. 3.2
Bild
RA-Tübingen

#9

05.09.2019, 10:40

Entschuldigung, aber es muss doch gerade kein Fahrtenbuch geführt werden und meine Frage war jetzt nur noch ob ich wirklich diese Aufstellung maschineller stellen kann oder ob diese von Hand geschrieben sein muss.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#10

05.09.2019, 10:50

Ob ein Fahrtenbuch zu führen ist oder nicht, muss Dir Dein Steuerberater beantworten. Aber ansonsten kannst Du die Tabelle selbstverständlich elektronisch machen. Wäre mir neu, dass die handgeschrieben sein muss.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten