Hallo,
nachdem ich diese Form von Abrechnung leider schon sehr lange nicht mehr hatte, benötige ich kurz Hilfe.
Ich soll eine Erstberatung in Höhe von 190,00 € abrechnen, sowie die Gebühr Nr. 2100 VV RVG 1,0 + § 14 I RVG.
Jetzt wäre meine Frage, muss die Erstberatungsgebühr auf die Nr. 2100 VV RVG angerechnet werden und wenn ja, in voller Höhe?
Vielen Dank für die Hilfe und schönen Tag.
Erstberatung
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Beruf: RAin
Ja. Volle Anrechnung, solange nichts anderes vereinbart ist.