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icerose
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#11
14.08.2019, 14:01
Muschel hat geschrieben: ↑14.08.2019, 13:48
Das werde ich dann demnächst auch machen, sowohl den Drittschuldner als auch das Gericht, dass die Pfändung erlassen hat. Wobei mir das hier wahrscheinlich nicht mal weiterholfen hätte, da mir das Az 31 PM 12/19 komisch vorkommt (ist nicht immer "M" das Az bei Pfändungen?).
Ja, normal ist ein M. Aber es scheint Neuerungen zu geben. Ich hatte letztens auch mal noch einen zweiten Buchstaben neben dem M.
Und es gibt auch sowas wie 2-13 C .../19.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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#12
14.08.2019, 14:04
Anahid hat geschrieben: ↑14.08.2019, 11:48
Soenny hat geschrieben: ↑14.08.2019, 11:44
Wenn man das Gericht mit Aktenzeichen zur Akte aufgenommen hat, das den Pfüb erlassen hat, kann man über Aktensuche nach dem Aktenzeichen suchen.
Wer macht denn sowas?
Also vom Prozessgericht nehm ich das Aktenzeichen zur Akte, aber doch nicht für jeden PfÜB.
Das mach ich auch nicht - bei gut 400 AKten im Jahr kneif ich mir das. Und dann zieht der SCH vielleicht noch um und ich hab mehrere Gerichte in der Akte.
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#13
14.08.2019, 14:20
Für mich reichte auch bislang das Abspeichern des Drittschuldners zur Akte. Da muss man nur aufpassen, dass man - bei Banken am ehesten - immer die gleiche Adressnummer nimmt. Wir haben da gerne mal mehrere von angelegt
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