Wir haben eine Zahlung von einem Drittschuldner (einer Bank) erhalten, die ich leider absolut nicht zuordnen kann. Weder der Kontoinhaber sagt mir etwas bzw. diesen habe ich nicht in den Adressen hinterlegt, noch wurde unser Aktenzeichen als Verwendungszweck angegeben. Dort steht lediglich Pfändung vom 08.01.2019 und ein Gerichtsaktenzeichen (welches scheinbar auch falsch ist) 31 PM 12/19.
Gibt es in RA-Micro ein Möglichkeit, wo ich separat nach Zwangsvollstreckungsaufträgen gucken kann, oder zumindest nach Akten, wo ein Forderungskonto angelegt wurde?
Telefonisch komme ich bei der Bank nicht weiter, die meinten nur, im Zweifel zurück überweisen
Möglichkeit Suche nach Pfändungsaufträge
- Anahid
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Bei welcher Bank kommst Du nicht weiter? Bei Eurer Bank oder bei der, von der die Zahlung kommt?
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Ich würde über die Foko Saldenliste gehen. Da kann man sich die Akten mit Forderungskonten anzeigen lassen und auch den Buchungszeitraum einschränken.
Vielleicht auch mal die GK-Zahlungen seit Dezember 2018 durchgehen, wenn ihr das einzeln überweist oder nachschauen könnt.
Und wenn die Zahlung jetzt erst erfolgt ist, würde ich die Bank mal fragen, wann und an wen die Drittschuldnererklärung verschickt wurde. Ist auch die Bank nicht als Aktenbeteiligter bei Euch hinterlegt? Ich speichere die immer mit Beantragung des PfÜb unter dem Kürzel "DS" ab bzw. macht RA-Micro das hier automatisch.
Vielleicht auch mal die GK-Zahlungen seit Dezember 2018 durchgehen, wenn ihr das einzeln überweist oder nachschauen könnt.
Und wenn die Zahlung jetzt erst erfolgt ist, würde ich die Bank mal fragen, wann und an wen die Drittschuldnererklärung verschickt wurde. Ist auch die Bank nicht als Aktenbeteiligter bei Euch hinterlegt? Ich speichere die immer mit Beantragung des PfÜb unter dem Kürzel "DS" ab bzw. macht RA-Micro das hier automatisch.
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Wenn man das Gericht mit Aktenzeichen zur Akte aufgenommen hat, das den Pfüb erlassen hat, kann man über Aktensuche nach dem Aktenzeichen suchen.
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Wer macht denn sowas? Also vom Prozessgericht nehm ich das Aktenzeichen zur Akte, aber doch nicht für jeden PfÜB.
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Wir machen das, weil wir a) nicht soooo viele Pfübse haben und b) genau diese blöden Erfahrungen auch schon gemacht haben und statt überall rumzutelefonieren, kann ich so ganz schnell über die Suche die Akte finden.
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- Muschel
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Da AG für den Pfüb nehme ich nicht in die Akte auf. Die Norisbank steht zwar als Adresse bei uns drin, da die öfter Drittschuldner sind, aber ohne Aktenzuordnung.
Ich werde es mal über die Foko-Saldenliste versuchen. Vielen Dank schon mal.
Notfalls habe ich ein Fax an die Bank geschickt mit deren Angaben im Verwendungszweck und um Aufklärung gebeten bzw. Bekanntgabe unseres Az.
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Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
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Ich hätte die auch schriftlich zur Auskunft aufgefordert Muschel. Aber unabhängig davon nehme ich den Drittschuldner auch immer als Beteiligten in die Akte auf.
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Das werde ich dann demnächst auch machen, sowohl den Drittschuldner als auch das Gericht, dass die Pfändung erlassen hat. Wobei mir das hier wahrscheinlich nicht mal weiterholfen hätte, da mir das Az 31 PM 12/19 komisch vorkommt (ist nicht immer "M" das Az bei Pfändungen?).
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