Huhu!
Ich mache einen KFA nach § 11 RVG. Wie erkläre ich, dass die RAe zwar zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, aber hier die MWSt verlangen dürfen? Danke schonmal
§ 11 RVG Vorsteuerabzug
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- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wie der Vorbeitrag. Bei einem Verfahren nach § 11 RVG wird die USt. immer mit festgesetzt. Das sollte den Beteiligten eigentlich bekannt sein. Ein Blick ins Gesetz...
~ Grüßle ~
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