Sicherungsvollstreckung - Auflassungsvormerkung?!

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Crydea
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#1

08.08.2019, 11:27

Hallo ihr Lieben,

ich steh mal wieder auf dem Schlauch.

Ich habe ein Urteil, aus dem gegen Sicherheitsleistung vollstreckt werden könnte. Da wir uns derzeit im Berufungsverfahren befinden, soll die Sicherungsvollstreckung betrieben werden. Genauer gesagt soll eine Sicherungshypothek eingetragen werden. Nun haben wir in Abteilung II des Grundbuchs eine Auflassungsvormerkung gem. Bewilligung Notar. Wie gehe ich damit um? was bedeutet dies für meine Vollstreckung?

Ich habe jetzt einiges zu dem Thema gelesen, aber es scheint nichts so recht zu der Konstellation zu passen, dass der Schuldner wohl VK des Grundstücks ist. Was ich gelesen habe mit Pfänden von Rechten läuft darauf hinaus, dass der Schuldner der Käufer ist. Zudem fällt so etwas ja nicht mehr unter die Sicherungsvollstreckung?!

Ich bin jetzt zu dem Ergebnis gelangt, dass die Eintragung einer Sicherungshypothek nichts bringen würde, da diese gegenüber der Auflassungsvormerkung nachrangig ist?

Hoffe auf Hilfe, hatte mit Grundstücksvollstreckung nicht viel am Hut bisher :oops:

LG
Cry
Geiselmann
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#2

10.08.2019, 10:50

Wird die Zwangssicherungshypothek eingetragen, hat sie einen schlechteren Rang als die Auflassungsvormerkung, § 879 BGB.

S. Geiselmann
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