Beschwerde gegen Streitwertbeschluss wie abrechnen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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rena
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#31

09.08.2019, 09:17

Genau, also ich berechne unsere Anwaltsgebühren aus dem festgesetzten Streitwert und aus dem Streitwert, den wir wollen würden und die Differenz ist unsere Beschwer und muss ja über 200 EUR liegen.

Und da stellt sich eben mir die Frage nur gerichtlichen Anwaltsgebühren ab der VG und hier mit oder Anrechnung der GG (VG-Anrechnung oder nur VG) in beiden Varianten oder auch die GG insgesamt (GG+VG-Anrechnung) mit rein nehmen? :oops:
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Anahid
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#32

09.08.2019, 09:25

Die GG fällt in die Berechnung nicht rein und auch nicht die Anrechnung. Zur Berechnung der Beschwer sind die reinen Verfahrenskosten heranzuziehen.
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rena
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#33

09.08.2019, 10:07

:thx Vielen Dank!
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