Weiteres Problem beim beA - nach Export keine Echtheits-/Signaturprüfung mehr möglich

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#1

09.08.2019, 08:00

Das Problem betrifft die Fälle, in denen die Nachricht von der automatischen Löschfunktion erfasst ist und nur noch die aus dem beA exportierte Zip-Datei existiert. Wenn der RA den korrekten Versand nachweisen möchte, nachdem die Datei aus dem beA gelöscht worden ist, hat er derzeit wohl schlechte Karten:
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 91965.html
ilo
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#2

09.08.2019, 11:16

Wir nehmen zum Senden an Gerichte auf Empfehlung des Supports unserer Anwaltssoftware den Governikus Communicator. Da ist jedenfalls schon geklärt, dass man direkt einen rechtssicheren Nachweis hat. Und man muss auch nicht extra exportieren, sondern kann die Nachrichten einfach per Drag & Drop in die elektronischen Akten übernehmen.
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