Schrifttsatz nicht bei Gericht angekommen

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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Andy66
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#1

11.07.2019, 08:22

Ein über beA eingereichter Schriftsatz ist - angeblich - nicht beim Gericht angekommen. Zum Glück war's keine schlimme Frist, der Richter hat angerufen, ob wir noch was vortragen wollen und so kam dann raus, dass uns SS nicht dort ankam. Wir haben allerdings den Vermerk "erfolgreich versendet und zugestellt" im Protokoll.

Was uns jetzt natürlich ziemlich beunruhigt, man denke nur an die Berufungsfrist :shock: . Wie ist das eigentlich, kann ich mich auf das Versandprotokoll verlassen wie beim Telefax oder muss ich hinter wichtigen Schriftsätzen nachtelefonieren und ggf. faxen/hinbringen? Die Gerichte werden sich freuen ...
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Feldhamster
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#2

11.07.2019, 08:49

viewtopic.php?f=126&t=88458

Unser Wiedereinsetzungsantrag war damals erfolgreich.

Ansonsten auch hier zB zur Wiedereinsetzung:
https://www.google.com/url?sa=t&source= ... 2827812291
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Adora Belle
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#3

07.08.2019, 13:37

Habt Ihr das schon gesehen?

https://www.golem.de/news/bea-besondere ... 42978.html

Die Verwendung von Umlauten und Sonderzeichen ist problematisch, weil der Absender die erfolgreiche Zustellung angezeigt bekommt, aber die Nachrichten tatsächlich nichterreichbar auf einem Server hinterlegt werden. Na Hauptsache, wir haben ATOS 38 Mio EUR bezahlt für dieses Meisterwerk der IT.
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#4

07.08.2019, 15:16

Ich habe es gelesen und musste an meine vor einiger Zeit aufgetretenen Probleme mit dem hiesigen Finanzgericht denken, wo ein per beA versandtes Urteil hier nicht angekommen ist und auch ein Empfangsbekenntnis ins Nirvana ging. Habe jetzt meine IT-Experten daran gesetzt, hier den Versuch zu starten, beA auf dem Terminalserver ans Laufen zu bringen. Das soll ja seit dem letzten Update in der vergangenen Woche angeblich funktionieren, wobei ich mich nach dem Update erst mal gar nicht mehr anmelden konnte. Evtl. überlege ich mir das mit der Einrichtung auf dem Terminalserver auch noch mal. Die DATEV Anwalt Community diskutiert derzeit ebenfalls über das beA (Probleme bei der beA-Anmeldung vom Terminalserver trotz Update und Probleme beim Posteingang). Ich bin echt kein Technikverweigerer, aber das beA verursacht bei mir inzwischen das paranoide Gefühl, das Schreiben nicht ankommen, obwohl lt. beA alles OK ist.
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Adora Belle
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#5

07.08.2019, 15:59

Von der IT des SG Berlin hat mein Kollege inzwischen die Bestätigung, dass das so sein kann. Er ist alle seine gesendeten Nachrichten für den betreffenden Tag mit dem Bearbeiter dort durchgegangen, und die eine taucht dort einfach nicht auf. Ohne Fehlermeldung, ohne Warnung, trotz Eingangsbestätigung hier. Und bei einem eEB kann man das ja auch nicht einfach nochmal schicken, das ist einmal abgegeben, und das wars. Die IT-ler dort schreiben wohl jetzt den Richtern entsprechende Vermerke in die Akte, wenn dieser Fall auftaucht.
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Ciara
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#6

08.08.2019, 10:17

Adora Belle hat geschrieben:
07.08.2019, 13:37
Habt Ihr das schon gesehen?

https://www.golem.de/news/bea-besondere ... 42978.html

Die Verwendung von Umlauten und Sonderzeichen ist problematisch, weil der Absender die erfolgreiche Zustellung angezeigt bekommt, aber die Nachrichten tatsächlich nichterreichbar auf einem Server hinterlegt werden. Na Hauptsache, wir haben ATOS 38 Mio EUR bezahlt für dieses Meisterwerk der IT.
Wir bezeichnen die Dateien immer mit "Schriftsatz Beklagte" oder eben "Schriftsatz Kläger". Darf dann nirgends ein Umlaut dabei sein? Kann ja irgendwie echt nicht sein, dass man das nicht bedacht hat, dass es in Deutschland Umlaute gibt. Bisher scheinen bei uns zumindest noch alle Schriftsätze angekommen zu sein.
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Adora Belle
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#7

08.08.2019, 10:45

Keine Ahnung, müsste man mal in die Entscheidung reinschauen, an welcher Stelle es da zum Problem kam.
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#8

08.08.2019, 10:49

Adora Belle hat geschrieben:
08.08.2019, 10:45
Keine Ahnung, müsste man mal in die Entscheidung reinschauen, an welcher Stelle es da zum Problem kam.
Mehrmals überlesen. :patsch Es geht tatsächlich um die Dateibezeichnung
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#9

30.08.2019, 10:00

Guten Morgen,
ich muss mich hier mal dran hängen.

Wir haben einen Einspruch an das Finanzamt versandt, und nun wird behauptet, dieser sei erst zwei Monate später (also zu spät) dort eingegangen. Wir haben denen nun das Prüfprotokoll geschickt. Ist dieses Prüfprotokoll der einzige Nachweis für uns, dass wir die Nachrichten erfolgreich versendet haben?

Viele Grüße & einen schönen Tag / ein schönes Wochenende für euch!
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#10

30.08.2019, 10:32

Reicht das Prüfprotokoll nicht? Beim Fax hast Du doch auch nur die Sendebestätigung.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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