Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
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Über RA-MICRO kann ich Bonitätsauskünfte unter anderem über Boniversum (Creditreform-Tochter) einholen. Die finde ich immer am aussagekräftigsten. Denn dort stehen nicht nur sämtliche öffentlichen Negativmerkmale der letzten drei Jahre drin, sondern auch teilweise seitenlange Auflistungen von Forderungen, die Creditreform selbst einziehen will, nebst allen möglichen vorigen Adressen des Schuldners. In solchen Fällen erhält man schon einen umfassenden Eindruck vom Schuldner - und noch mehr Begründungen, wenn man eine Leistungs- und Feststellungsklage auch wegen vbuH machen möchte.
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Hallo zusammen, vielen Dank für die hilfreichen Auskünfte. Dann hab ich es eigentlich doch richtig im Kopf, dass das nicht sinnvoll ist. Die Vermögensauskunft an sich bekomme ich nur über den Gerichtsvollzieher oder?
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Ja. Anders geht es leider nicht mehr.
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Dankeschön für die Hilfe
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Im Großen und Ganzen macht das auch keinen Sinn. Die DR-Nr. können auch für andere Tätigkeiten des Gerichtsvollziehers stehen. Heißt nicht unbedingt, dass man dann davon ausgehen kann, dass ein Vermögensverzeichnis vorliegt. Ich habe aufgrund einer DR-Nr. auch schon einmal den Gerichtsvollzieher angeschrieben und gebeten, wenn es sich um ein Vermögensverzeichnis handelt, mir dieses zu überlassen. Geht nicht es muss immer ein Zwangsvollstreckungsauftrag gefertigt werden, da der Schuldner nach jeder Anfrage erneut ins Schuldnerverzeichnis eingetragen werden muss. Bringt also überhaupt nichts.
Liebe Grüße
Sylvia
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Für die 4,50 € siehst Du (wenn denn alles korrekt eingetragen und nicht aus irgendwelchen Gründen gelöscht ist) in der Regel, ob gegen den Schuldner vollstreckt wird, wie oft vollstreckt wurde und wenn man es richtig lesen kann, kann man auch sehen, ob eine Vermögensauskunft abgegeben wurde. Da es aber immer wieder Möglichkeiten gibt für die Schuldner, Eintragungen löschen zu lassen, kann es sein, dass im Portal kein Eintrag ist, Du einen Antrag auf Abgabe der VA stellst und dann die Mitteilung erhältst, dass der Schuldner bereits vor fast 2 Jahren die VA geleistet hat (freut man sich dann richtig, weil was will man mit diesem Vermögensverzeichnis?). Aber grundsätzlich gibt die Einsicht ab und zu mal Anhaltspunkte, um dem Mandanten eine Vollstreckung abzuraten. Oder wenn ersichtlich ist, dass der Schuldner die VA vor knapp zwei Jahren abgegeben hat, abzuwarten.
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Habe eine blöde Frage, habe 2 verschiedene Anschriften meines Schuldners. Habe nun unter der gefühlt etwas neueren eine Anfrage geschaltet. Diese war negativ, 4,50 halt weg. Lohnt es sich unter der 2. Anschrift noch eine Anfrage zu stellen? Die Daten zB zu Mölln müsste er mir doch anzeigen wenn ich in RZ suche? oder findet er es nur mit der aktuellsten Anschrift? ein Geburtsdatum habe ich nicht
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Er würde es auch unter der anderen Anschrift finden, wenn unter der Anschrift mal vollstreckt wurde. Wurde da allerdings nie vollstreckt, findet der da auch nichts. Grundsätzlich kann ein Schuldner aber ja nur unter einer Anschrift wohnen. Ich würde also erst einmal klären, welche Anschrift denn wirklich die aktuelle ist (z.B. über Postanschriftenprüfung).
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gibt's das noch? ich hatte seinerzeit mal lustige Postkarten dafür, habe es aber lange nicht mehr gesehen
ich habe den Schuldner nochmals angeschrieben und sehe dann ja ob der Brief zurück kommt.
Wie ist es eigentlich mit Rechnungen? Ich finde nirgends etwas von ich die 4,50 € ausdrucken kann??