Hallo Ihr Lieben,
habe folgendes Anliegen:
Unsere Mandantin hatte ihrem RA, der auch das gerichtliche Verfahren durchgeführt hat, einen Vollstreckungsauftrag erteilt. Er hat diesen auch ausgeführt. Nur hat sich der Gerichtsvollzieher mehr über 6 Monate bezüglich Verhaftungsauftrages nciht gemeldet, sodass sie uns gebeten hat, den Gerichtsvollzieher anzuschreiben. Was wir auch getan haben.
Kann ich für das SChreiben eine 0,3 Gebühr oder 1,3 Gebühre nehmen.
ich würde ja eher zu einer 0,3 Gebühr tendieren, da ja bereits ein Titel vorliegt. Meine Chefin zu einer 1,3
Danke Euch
ZV 2 Anwälte tätig
- Anahid
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Ich bin auch der Meinung 0,3, da ein Titel vorliegt. Ist ja eine Tätigkeit im Rahmen der ZV.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- icerose
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Ich tendiere auch zu einer 0,3 Gebühr. Ihr dürftet ja theroretisch "nur" mal nachgefragt haben, was der Auftrag vom ... macht.
Allerdings muss der Schuldner diese "zweite Gebühr" nicht erstatten.
Allerdings muss der Schuldner diese "zweite Gebühr" nicht erstatten.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück