Gebührenbelehrung in Vollmacht?

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conocimiento
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#1

18.07.2019, 10:57

Moin.

Wollte einmal die Frage in die Runde werfen, ob ihr in euren Vollmachten irgendeine Art Belehrung zu den Rechtsanwaltsgebühren stehen habt. Mein Anwalt bat mich darum, das mal zu recherchieren, allerdings wurde ich bei X Suchergebnissen bei Google nicht wirklich fündig. Er gab mir zuvor ein Beispiel, das er nicht so elegant findet. Darin heißt es wie folgt:
( X ) Ich bin belehrt, dass sich die Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert bemessen und dass weder Betragsrahmen- noch Festgebühren der anwaltlichen Gebührenrechnung zugrunde zu legen sind.
Find ich ehrlich gesagt unnötig, so etwas aufzuführen. Was denkt ihr?

LG
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#2

18.07.2019, 11:08

Der Anwalt ist ja verpflichtet, zu Beginn seiner Tätigkeit auf die entstehenden Gebühren hinzuweisen.
Wir haben einen Mandantenerfassungsbogen, in dem die Kontaktdaten notiert werden müssen und eine entsprechende Belehrung über die Gebührenberechnung unterschrieben werden muss. Außerdem weisen unsere Anwälte im ersten Schreiben an den Mdt. auf die entstehenden Gebühren hin. So kriegen wir zumindest ca. 90% der Mandate mindestens einmal informiert. Ausnahmen gibt es natürlich auch dabei immer bzw. jemand der "durch die Maschen rutscht".
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#3

18.07.2019, 11:31

Die Belehrung nach §49b Abs.5 BRAO muss deutlich vom restlichen Text abgesetzt sein, wenn sie in der Vollmacht enthalten sein soll.

Mehr dazu hier: https://www.iww.de/rvgprof/archiv/beruf ... rao-f22653

Es geht auch wirklich nur darum mitzuteilen, dass nach Gegenstandswert abgerechnet wird. Nicht etwa über die Höhe der Gebühren.
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#4

19.07.2019, 11:00

Vielen Dank für das schnelle Feedback! Thema kann dann geschlossen werden.
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