KFA nach KGE
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12227
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Kannst du mal einen scann (geschwärzt) von dem Hinweis einstellen, kommt mir komisch vor. Hätte nicht die TG nur mit 0,5 berechnet werden dürfen?
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4845
- Registriert: 30.07.2007, 09:23
- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
- Wohnort: NRW
Bei so einer KGE melde ich die Kosten von vornherein nur zu 50 % zur Festsetzung gegen die entsprechende Partei an.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12227
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Das sind die Entscheidungsgründe, ich hätte gerne mal das davor gesehen.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
am 07.02. wurden 1,5 VG, 0,5 TG berechnet
am 28.06. wurden 0,75 VG, 0,5 TG berechnet
und nun? ich habe keine Ahnung was da jetzt los ist. Eine Aussage oder gar Hilfe vom Gericht wird in sehr netter Weiser verweigert.
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12227
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Ich würde mal eine 1,3 VG und 0,5 TG in Ansatz bringen
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17593
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Dein Antrag ist von den Gebühren her richtig, aber aufgrund der KGE
würde ich die Kosten am Schluss durch 2 teilen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17593
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
VG und TG sind KEINE Gerichtskosten. VG und TG sind außergerichtliche Kosten, nämlich Kosten eines Rechtsanwalts. Die haben mit den Gerichtskosten rein gar nichts zu tun. Was Du hier verwechselst sind Gerichtskosten und Verfahrenskosten. VG und TG sind zwar Verfahrenskosten, aber definitiv keine Gerichtskosten.
Und jetzt komm mir bitte nicht mit dem Argument: Aber außergerichtliche Kosten sind doch die GG. Denn dieses Thema hatten wir jetzt hier schon so oft, dass man es runterbeten können sollte. Die GG (und damit Kosten nach Teil 2 des VV RVG) sind vorgerichtliche Kosten. Die Verfahrensgebühren des Rechtsanwalts sind außergerichtliche Kosten.
Und jetzt komm mir bitte nicht mit dem Argument: Aber außergerichtliche Kosten sind doch die GG. Denn dieses Thema hatten wir jetzt hier schon so oft, dass man es runterbeten können sollte. Die GG (und damit Kosten nach Teil 2 des VV RVG) sind vorgerichtliche Kosten. Die Verfahrensgebühren des Rechtsanwalts sind außergerichtliche Kosten.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.