Gebühr Drittauskünfte - Frage an die Gerichtsvollzieher hier in Forum

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Moschele11
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#21

15.07.2019, 12:48

DANKE!!

LG
Moschele
PostGretel
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#22

16.07.2019, 13:30

Das Problem "3facher Kombiauftrag" habe ich eben mal ausprobiert. Und tatsächlich berechnet RA-MICRO weder auf der Gebührenseite des Formulars die dritte Merkposten-Vergütung noch später auf dem internen Forderungskonto. Meine Idee wäre aber, unter C diese anzukreuzen: "Anwaltskosten für weitere Vollstreckungsmaßnahmen gemäß zusätzlicher Anlage/-n". Dann würde ich eine Anlage mit der weiteren Gebührenberechnung beifügen. Der GVZ dürfte damit kein Problem haben. Für RA-MICRO wäre dies eine weitere Herausforderung für diese Umsetzung. :pfeif
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spatzenbaer
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#23

13.09.2019, 11:18

Guten Morgen,

muss das Thema nochmal aufgreifen. GV hat mitgeteilt, dass Schuldner nicht angetroffen wurde, auch nicht zu verschiedenen Zeiten. GV hat uns die Unterlagen zurückgeschickt und angeraten nunmehr die Drittauskunft bei der Rentenversicherung durchzuführen. Das ist alles soweit klar. Unser RA-Programm RenoStar berechnet auch die Gebühr für die Drittauskunft und fügt sie in das Formular ein. Passt ja dann. Allerdings berechnet das Programm auch noch eine Gebühr für den ZV-Auftrag. Ich bekomme doch die Gebühren nicht doppelt oder? Oder hab ich einen Denkfehler. :kopfkratz :kopfkratz

LG Heike
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sh161
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#24

13.09.2019, 11:25

Wenn du nur die Drittauskünfte beantragst, bekommst du nur eine Gebühr.
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spatzenbaer
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#25

13.09.2019, 11:38

Danke Dir. War mir ja eigentlich klar, aber das Programm macht einem kirre.

LG und ein schönes WE
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