Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe eigentlich nur eine relativ kleine Frage, die mir sicherlich jemand schnell beantworten kann.
Wie muss ich vorgehen wenn ich eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis haben möchte?
Früher ging das ja durch Nachfrage beim zuständigen Gericht, aber ich glaube seit der Reform 2013 ist das ja nicht mehr möglich.
Danke für die Hilfe bereits im Voraus,
viele Grüße Kuchenfee79
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
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Beim zuständigen Amtsgericht bekommt man keine Auskunft mehr. Die Schuldnerkarteien sind jetzt zentralisiert. Auskünfte gibt es jetzt über das Vollstreckungsportal der Länder.
https://www.vollstreckungsportal.de/zpo ... kommen.jsf
Eure Kanzlei muss ich dort registrieren, um die Auskünfte einzuholen.
https://www.vollstreckungsportal.de/zpo ... kommen.jsf
Eure Kanzlei muss ich dort registrieren, um die Auskünfte einzuholen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Dann lag ich doch nicht so falsch. Wollte mich aber nicht registrieren und dann ist es sinnlos.
Danke für die schnelle Hilfe.
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Aber noch was anderes, weiß jemand was so eine Auskunft dann kostet?
Vielen Dank
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Stimmt, 4,50 Euro. Somit ist eine Registrierung dort mE hilfreich und für Abfragen auch kostengünstig. Zumal man die Auskunft sofort angezeigt bekommt.
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RA-MICRO ist mit diversen Datenbanken u. a. hinsichtlich Bonitätsauskünfte verbunden. Gibt es das bei AnNoText nicht? Empfehlen kann ich auch eine Bonitätsauskunft (und mehr) bei Supercheck einzuholen. Dort muss man sich aber auch registrieren.
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Aber man bekommt doch nur völlig unnützes Zeug angezeigt.... Die Vermögensauskunft kann man nicht einsehen! Mir hat das nie was gebracht, deshalb haben wir gar keine Anfragen mehr dort gestellt sondern gleich den Gerichtsvollzieher kontaktiert.
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Stimmt, die Vermögensauskunft selbst bekommt man über das Vollstreckungsportal nicht. Es gibt aber durchaus Gläubiger, die keine ZV-Maßnahmen ergreifen, wenn sie über das Vollstreckungsportal wissen, dass die VA bereits abgegeben wurde.