Wenn eins angefordert wird, sieht man das:
Elektronisches Empfangsbekenntnis
- Soenny
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Konnte ich auch nicht, weil an der Nachricht gar keine dran war, obwohl das Gericht es geschrieben hat. Dafür habe ich ein anderes gefunden.
Danke für die Hilfe
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Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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- Ciara
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Jetzt habe ich mal wieder ein Problem, wenn ich über beA etwas mit eEB z. B. an die Gegenseite schicke und diese das eEB abgeben, landet die Nachricht bei RA Micro bei uns im Posteingang wie alle beA Nachrichten. Ich kriegen die abgegebenen eEBs aber nicht zur E-Akte gespeichert. Die bleiben im Posteingang hängen.
Hat jemand eine Idee, woran das liegen könnte?
Hat jemand eine Idee, woran das liegen könnte?
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
- Ciara
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Heute hat es wieder geklappt und ich hatte die Nachricht nicht geöffnet. Allerdings war ich grad in beA drin. Auch im gleichen Postfach.Adora Belle hat geschrieben: ↑10.07.2019, 13:58Genau, diese Kennzeichnung erscheint aber nur, wenn die Nachricht vorher schon mal im beA geöffnet war.
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- Ciara
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Solche Nachrichten kann ich verschieben, das ist kein Problem. Wenn ich aber ein von der Gegenseite abgegebenes eEB bekomme, dann kriege ich es nicht verschoben.
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Mh.. mir fällt gerade spontan keine Akte ein. Die meisten schicken uns bislang das eEB per Fax zurück. Und der eine Anwalt, der am meisten mit beA macht verarbeitet seine Sachen meistens selbst, bevor wir dazu kommen.
Dann sorry, hab ich falsch gelesen
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Ich hänge mich mit meiner Frage hier ein:
Unsere RAin als Postfachinhaberin hat ihrem Kollegen die Berechtigung erteilt, in ihr Postfach einzusehen. Es wurde u.a. auch die Berechtigung erteilt, eEBs zu signieren und zu versenden.
Nun wurde tatsächlich eine Zustellung per eEB vom Gericht veranlasst. eEB sollte abgegeben werden. Der vertretende RA hat das EB signiert und wollte es versenden. Fehlermeldung 03-024. Auch ich als Mitarbeiter, der EBs versenden darf, konnte das eEB nicht senden.
beA-Servicedesk konnte mir leider nicht wirklich helfen. Der Mitarbeiter meinte, dass die Justiz es nicht beabsichtigt hat, dass ein Vertreter eEBs signiert und sendet. Das kann ich mir wirklich nicht vorstellen.
Wie handhabt Ihr das so?
Unsere RAin als Postfachinhaberin hat ihrem Kollegen die Berechtigung erteilt, in ihr Postfach einzusehen. Es wurde u.a. auch die Berechtigung erteilt, eEBs zu signieren und zu versenden.
Nun wurde tatsächlich eine Zustellung per eEB vom Gericht veranlasst. eEB sollte abgegeben werden. Der vertretende RA hat das EB signiert und wollte es versenden. Fehlermeldung 03-024. Auch ich als Mitarbeiter, der EBs versenden darf, konnte das eEB nicht senden.
beA-Servicedesk konnte mir leider nicht wirklich helfen. Der Mitarbeiter meinte, dass die Justiz es nicht beabsichtigt hat, dass ein Vertreter eEBs signiert und sendet. Das kann ich mir wirklich nicht vorstellen.
Wie handhabt Ihr das so?
- paralegal6
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Dass Mitarbeiter EB unterschreiben dürfen wäre mir neu. Soll einfach der RA selber nen Text schreiben “ habe ich heute erhalten“
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Den Fall hatten wir hier noch nicht. Da man beim Versand einer Nachricht mit eEB immer auch nur einen konkreten Empfänger auswählen kann, könnte ich mir vorstellen, dass es Probleme gibt, wenn ein Urlaubsvertreter das eEB zurückschickt und die Absenderangaben des RA dann nicht mit den ursprünglichen Empfängerangaben übereinstimmen. Wenn das EB abgegeben werden soll und es für die urlaubsabwesende RA'in OK ist, dann würde ich das EB im notfalls ausdrucken und faxen. Ist zwar nicht erlaubt, aber es gibt dagegen seitens des Gerichts auch keine Sanktionsmöglichkeit. Außerdem könnt Ihr belegen, dass der Versand des EB per beA nicht funktioniert.