Hallo,
ich habe mal ein Anliegen. Kann man denn ZV Aufträge über Geldforderungen und Räumung etc. auch über BEA senden. Titel und Anlagen einscannen und dann ab zur GVZ Verteilerstelle.?
DIe Problematik mit dem Originaltitel ist mir klar. Aber gibt es da keine Vorschriften für, dass man Bestätigen kann, dass ein Titel im Original vorliegt oder so. Den § 754 a ZPO mit den VBs kenne ich
danke sehr
ZV Aufträge über BEA
- AliceImWunderland
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Schau mal hier, dort ist es schön beschrieben:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 63511.html
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Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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- mücki
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Also ich weiß, dass es auf jeden Fall elektronisch geht. Allerdings weiß ich ad hoc nicht, ob das beim beA schon funktioniert. Vorgesehen ist es auf jeden Fall.
Da § 754a nur für Vollstreckungsbescheide gilt, heisst das imho im Umkehrschluss, dass alle anderen Titel im Original nachgereicht werden müssen. Entsprechendes ergibt sich auch aus § 754 ZPO, der ja eindeutig von der "Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung" spricht.
Da § 754a nur für Vollstreckungsbescheide gilt, heisst das imho im Umkehrschluss, dass alle anderen Titel im Original nachgereicht werden müssen. Entsprechendes ergibt sich auch aus § 754 ZPO, der ja eindeutig von der "Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung" spricht.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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dankeschön
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Wo tragt ihr eigentlich die Versicherung gem. § 754a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 ZPO ein?
Ich habe schon mehrere ZV-Aufträge ohne diese Angabe problemlos durchbekommen, jetzt habe ich aber eine OGVin, die darauf besteht. Nun weiß ich aber gar nicht, wo ich das im Formular eintragen könnte. Unter O oder unter P8 oder gesondert?
https://dejure.org/gesetze/ZPO/754a.html
Ich habe schon mehrere ZV-Aufträge ohne diese Angabe problemlos durchbekommen, jetzt habe ich aber eine OGVin, die darauf besteht. Nun weiß ich aber gar nicht, wo ich das im Formular eintragen könnte. Unter O oder unter P8 oder gesondert?
https://dejure.org/gesetze/ZPO/754a.html
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Ich trage das direkt zum Titel im Modul C ein. Da sind noch genug Zeilen frei. Ich bezeichne den Vollstreckungstitel und verweise darauf, dass dieser als Scan-Kopie beiliegt. Darunter versichere ich dann , dass eine Ausfertigung des Titels nebst Zustellbescheinigung vorliegt und die Forderung in der zu vollstreckenden Höhe besteht.
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Danke für den praktischen Tipp.188F hat geschrieben: ↑09.07.2019, 11:19Ich trage das direkt zum Titel im Modul C ein. Da sind noch genug Zeilen frei. Ich bezeichne den Vollstreckungstitel und verweise darauf, dass dieser als Scan-Kopie beiliegt. Darunter versichere ich dann , dass eine Ausfertigung des Titels nebst Zustellbescheinigung vorliegt und die Forderung in der zu vollstreckenden Höhe besteht.
Schickt Ihr die Aufträge inzwischen häufiger per beA weg? Ich habe mich da noch nicht rangetraut, weil ich befürchte, dass es von den Gerichten evtl. falsch zusortiert wird oder sich diese nicht zuständig fühlen.
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Ich bin vor ein paar Monaten dazu übergegangen, diese Aufträge auch per beA an die Amtsgerichte zu senden. Bisher habe ich noch keine Probleme dabei gehabt. Es gehen ja auch nur die ersten ZV-Aufträge nach Erlass des VBs, bei allen anderen müssen die Belege ja mit dazu. Im beA selbst bezeichne ich dann im Betreff das Rubrum Gläubiger gegen Schuldner und gebe beim Nachrichtentyp an "Neueingang ZV". Das müsste für die Zuordnung des Gerichts in die M-Abteilung eigentlich reichen.
- sh161
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Ein normaler ZV-Auftrag geht auch später noch. Wir haben eh alles zur Akte gescannt, das hänge ich einfach als Anlage an den Auftrag mir dran.188F hat geschrieben: ↑09.07.2019, 13:09Ich bin vor ein paar Monaten dazu übergegangen, diese Aufträge auch per beA an die Amtsgerichte zu senden. Bisher habe ich noch keine Probleme dabei gehabt. Es gehen ja auch nur die ersten ZV-Aufträge nach Erlass des VBs, bei allen anderen müssen die Belege ja mit dazu. Im beA selbst bezeichne ich dann im Betreff das Rubrum Gläubiger gegen Schuldner und gebe beim Nachrichtentyp an "Neueingang ZV". Das müsste für die Zuordnung des Gerichts in die M-Abteilung eigentlich reichen.
Ich schicke ALLES, was geht per beA, bislang ohne Probleme.