Hallo Ihr Lieben..
ich sitze nun seit ca. 3 Std an dieser blöden Akte und mir kann wieder keiner helfen. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen..
Ich versuche es kurz zu halten aber könnte evt. lang werden .
Und zwar,
Außergerichtlich + gerichtliches Verfahren -
Urteil = Klage wird abgewiesen, außergerichtlichen Kosten tragen die Beklagten + die Kosten des Rechtstreits tragen die Parteien jeweils zur Hälfte.
Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten haben wir erstattet bekommen.
Bei dem Kostenausgleichungsantrag habe ich leider vergessen die Gerichtskosten, die die Rechtsschutzversicherung unseres Mandanten gezahlt hat, festsetzten zu lassen.
In dem KFA Antrag ist nur der Satz : Es wird beantragt, alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen und den festzzusetzenden Betrag ........... mit drin.
Wir haben nun den KFB bekommen und mir ist das vor einem Monat nicht aufgefallen. Da steht nun der Beklagte muss 15,93 € zahlen. Die Gerichtskosten, die der Beklagter hätte zur hälfte tragen müssen ist nicht berechnet worden. Auf der nächsten Seite des KFBs steht nur :
Die Gerichtskosten sind bereits ausgeglichen, es hat sich um ein Ersattungsanspruch des Klägers gegen die Beklagten i. H. v. 15,93 ergeben.
Insgesamt hat die Rechtsschuzv. GK i. H. v. 159,00 gezahlt.
Mir ist es leider erst heute aufgefallen, weil ich mit der Rechtsschutzversicherung abrechnen wollte.
Was kann ich jetzt tun, um an die Gerichtskosten zu kommen? Sind die vllt doch in der KFB festgesetzt worden. Ich verstehe das nicht ganz. Der Wert ist so niedrig deshalb bin ich mir nicht sicher.
Ich bin dankbar, wenn ihr mich verstanden habt und mit weiterhelfen könnt...
Kostenausgleichungsantrag
- Geniesserin
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Dann verhält sich der KFB letztlich nur über die Gerichtskosten, richtig? Die Anwaltskosten sind nicht festgesetzt worden, da diese bereits vorab gezahlt wurden? Eher selten, aber soll vorkommen
Wie sieht denn die Gerichtskostenrechnung aus?
Wie sieht denn die Gerichtskostenrechnung aus?
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Aber du hast doch oben geschrieben, dass entschieden wurde, dass die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben werden.
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genau. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien zur hälfte. Ich dachte jetzt das ist nur die Gerichtskosten bezogen. Ich meine da steht ja nicht die Kosten wurden gegeneinander aufgehoben..
Also verstehe ich darauf, dass jede Partei die Gerichtskosten selber zahlt. Und weil die Klage nun abgewiesen worden ist, trägt unser Mandant bzw. die Rechtsschutz unsere Gebühren für das gerichtliche Verfahren. Wer trägt denn jetzt die Kosten für den gegnerischen Rechtsanwalt.
Heißt : Die Kosten des Rechtssstreits tragen die PArteien zur hälfte nix anderes als die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. SORRY ich bin so unerfahren und mache das zum ersten mal
Also verstehe ich darauf, dass jede Partei die Gerichtskosten selber zahlt. Und weil die Klage nun abgewiesen worden ist, trägt unser Mandant bzw. die Rechtsschutz unsere Gebühren für das gerichtliche Verfahren. Wer trägt denn jetzt die Kosten für den gegnerischen Rechtsanwalt.
Heißt : Die Kosten des Rechtssstreits tragen die PArteien zur hälfte nix anderes als die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. SORRY ich bin so unerfahren und mache das zum ersten mal
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Vertretet ihr Kläger oder Beklagten?
Ich finde die KGE schon etwas seltsam, wenn Klage abgewiesen wird soll der Beklagte die außergerichtlichen Kosten tragen...
Ansonsten wie Ciara.
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Wir vertreten den Kläger.
Eingeklagt wurde ein höherer Betrag. (763,50)
Im Urteil steht:
Die Bekl. werden veurteilt 381,50 (Hälfte v. 763,50) + den Kläger von den außergerichtlichen Kosten freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Eingeklagt wurde ein höherer Betrag. (763,50)
Im Urteil steht:
Die Bekl. werden veurteilt 381,50 (Hälfte v. 763,50) + den Kläger von den außergerichtlichen Kosten freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Das klingt aber schon anders als oben. Dann ist die Klage ja nicht komplett abgewiesen worden.
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Das stimmt. Sorry hab ich irgendwie versäumt zu erwähnen. Sorry!
Was ist denn nun mit den Gerichtskosten, die die REchtsschutz gezahlt hat. Das waren insgesamt 159,00 Euro
In der Gerichtskostenabrechnung steht:
Die Gerichtsksoten sind bereits ausgeglichen, es hat sich ein Erstattungsanspruch des Klägers gegen die Beklagten i. H. v. 79,50 euro egeben.
2. Außergerichtliche Kosten
Folgende Beträge wurden zur Ausgleichung angemeldet:
A. Kläger Seite 199,92
B Beklagten- Seite 327,96
C. Die ausgleichsfähigen Kosten betragen somit
Kläger 199,92
Beklagten 327,96
Ausgleichsfähige Kosten insgesamt 527,88
Von den ausgleichsfähigen Kosten tragen die Beklagten zu 50 % 263,94
Abzüglich der eigenen KOsten der Beklagten 327,96
Erstattungsanspruch der Beklagten gegen den Kläger 64,02
Zusammenfassung:
Ersattungsanspruch Gerichtskosten des Klägers gegen die Beklagten 79,50
Erstattungsanspruch außergerichtliche Kosten der Beklagten gegen den Kläger 64,02
Gesamter Ersattungsanspruch des Klägers gegen die Beklagten 15,48.
Sorry. hab jetzt einfach abgeschrieben.
Vielleicht ist ja auch alles richtig so. Ich würde vorschlagen ich mache eine Kostenrechnung an die Rechtsschutzvers.
1,3 GG
1,3 Verfahrensgebphr
(anrechnung)
1,2 Terminsgebühr
Auslagen
19%
Bereits erstattet ( DER BETRAG IM KFB also 15,48 + die außergerichtlichen Kosten)
SUMME: xxxxx
Würdet ihr das auch so machen`?
Wie antworte ich denn, wenn die Rechtsschutz sagt, was ist mit den Gerichtskosten, die wir als Vorschuss gezahlt haben??
Was ist denn nun mit den Gerichtskosten, die die REchtsschutz gezahlt hat. Das waren insgesamt 159,00 Euro
In der Gerichtskostenabrechnung steht:
Die Gerichtsksoten sind bereits ausgeglichen, es hat sich ein Erstattungsanspruch des Klägers gegen die Beklagten i. H. v. 79,50 euro egeben.
2. Außergerichtliche Kosten
Folgende Beträge wurden zur Ausgleichung angemeldet:
A. Kläger Seite 199,92
B Beklagten- Seite 327,96
C. Die ausgleichsfähigen Kosten betragen somit
Kläger 199,92
Beklagten 327,96
Ausgleichsfähige Kosten insgesamt 527,88
Von den ausgleichsfähigen Kosten tragen die Beklagten zu 50 % 263,94
Abzüglich der eigenen KOsten der Beklagten 327,96
Erstattungsanspruch der Beklagten gegen den Kläger 64,02
Zusammenfassung:
Ersattungsanspruch Gerichtskosten des Klägers gegen die Beklagten 79,50
Erstattungsanspruch außergerichtliche Kosten der Beklagten gegen den Kläger 64,02
Gesamter Ersattungsanspruch des Klägers gegen die Beklagten 15,48.
Sorry. hab jetzt einfach abgeschrieben.
Vielleicht ist ja auch alles richtig so. Ich würde vorschlagen ich mache eine Kostenrechnung an die Rechtsschutzvers.
1,3 GG
1,3 Verfahrensgebphr
(anrechnung)
1,2 Terminsgebühr
Auslagen
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Bereits erstattet ( DER BETRAG IM KFB also 15,48 + die außergerichtlichen Kosten)
SUMME: xxxxx
Würdet ihr das auch so machen`?
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Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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