Ein Flurstück zwei Kaufverträge zwei Auflassungsvormerkungen

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Stromberg
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#1

08.07.2019, 13:43

Guten Tag,

ich habe zwei Kaufverträge vorzubereiten über ein Flurstück, welches geteilt, neu vermessen und an 2 Käufer mit 2 Kaufverträgen veräußert werden soll.
In beiden Verträgen ist jeweils eine Auflassungsvormerkung vorgesehen. Die Verträge werden zeitgleich beurkundet und auch (fast) zeitgleich beim GBA eingereicht- Einer wird ja immer ein paar Sekunden/Minuten vor dem anderen eingehen.
Ist es ratsam oder sogar erforderlich, eine Rangbestimmung für die jeweiligen AV (hier also gleichrangig) mit in den Vertrag zu nehmen? Wird die AV auf dem ganzen Flurstück
eingetragen oder kann man die Eintragung beantragen ..... auf dem noch zu vermessenden Teilstück des Flurstückes ....... in Größe von ca....... gemäß KV vom .... ?

Vielen Dank
elena94
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#2

08.07.2019, 15:47

Hallo,

wir hatten es zuletzt in genau so einem Fall so gemacht, dass wir die Vormerkungen im Gleichrang haben eintragen lassen. Also direkt entsprechende Rangbestimmungen und Erklärungen in die beiden Kaufverträge aufgenommen. Die Anträge ans zuständige GBA habe ich zwar dann auch am selben Tag eingereicht, aber durch die Bestimmungen zum Gleichrang wäre es dann evtl. auch egal gewesen, wenn ich einen KV erst einen Tag später eingereicht hätte.

Die Vormerkungen werden hier bei uns in solchen Fällen dann auch immer nur zulasten des Kaufgegenstandes - also der jeweils verkauften Teilfläche - eingetragen. Also z.B. "Auflassungsvormerkung bezüglich einer Teilfläche zur Größe von ca. .... qm für XY (Käufer), gemäß Bewilligung vom ..." usw.
An den Kaufverträgen wirst du ja vermutlich auch Lagepläne als Anlage anfügen, in denen die Teilfläche eingezeichnet ist. So dürfte es eigentlich keine Probleme geben.
Liebe Grüße :wink1
Eli
Stromberg
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#3

08.07.2019, 16:15

Vielen Dank. Ist die Rangbestimmung tatsächlich erforderlich, wenn ich zum Beispiel beim
KV 1 schreibe: bezüglich eines noch zu vermessenden Teilstücks des im § 1 näher benannten Flurstücks in Größe von gemäß beigefügtem Lageplan und
zum
KV 2 schreibe ich dann das gleiche, nur mit den anderen Maßen....

Wenn das so ginge, kollidieren die beiden AV ja eigentlich nicht und haben den gleichen (ersten) Rang, eben nur für verschiedene Teilstücke........
...
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#4

09.07.2019, 08:44

Wenn die Vormerkungen an zwei verschiedenen Teilflächen lasten, dann besteht zwischen ihnen kein Rangverhältnis.
elena94
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#5

09.07.2019, 11:04

... hat geschrieben:
09.07.2019, 08:44
Wenn die Vormerkungen an zwei verschiedenen Teilflächen lasten, dann besteht zwischen ihnen kein Rangverhältnis.
Oh, das ist interessant. Meine Kollegin und ich dachten der Gleichrang wäre sicherheitshalber (trotzdem) erforderlich, obwohl es natürlich irgendwie auch Sinn macht, dass es ohne Rangverhältnis ist, da ja zwei verschiedene Teilflächen - auch, wenn noch nicht vermessen - belastet werden... unser Grundbuchamt hier hat die Vormerkungen aber trotzdem im Gleichrang, also mit entsprechendem Vermerk bei der Eintragung, eingetragen. War das dann eigentlich "überflüssig"?
Liebe Grüße :wink1
Eli
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