Guten Morgen
ich denke, ich bin noch nicht ganz wach oder stehe auf dem Schlauch...
Wir sind BEklagte, es gab einen Vergleich, "Kosten gegeneinander aufgehoben" - alles schön und gut.
Nun haben wir eine Erstattung seitens der LJK bekommen mit der Kosteninformation wie folgt:
267,00 € GK
zu tragen 1/2 133,50 €
Bereits zum Soll gestellt: 306,00 €
Erstattung: 172,50 €
Jetzt ist meine Frage...Warum bekommen WIR die erstattet?? Wir haben ja nichts eingezahlt an GK.
Wahrscheinlich gibt es hier eine total simple und einfache Antwort und ich bin einfach noch mit meinem Kopf im Bett ...
Grüßchen
GK Ausgleich Erstattung Beklagter?
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Ich würde bei Gericht nachfragen, ob es dort ein Versehen war.
Wenn der Kläger alle KG gezahlt hat (wovon ich ausgehe) sind die nicht verbrauchten GK ihm von der LJK zu erstatten. Der Kläger kann dann einen gegen den Beklagten einen Kfa auf Ausgleichung der GK stellen.
Wenn der Kläger alle KG gezahlt hat (wovon ich ausgehe) sind die nicht verbrauchten GK ihm von der LJK zu erstatten. Der Kläger kann dann einen gegen den Beklagten einen Kfa auf Ausgleichung der GK stellen.
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Das lässt sich am besten klären, wenn man sich eine Kopie der GK-Rechnung kommen lässt. Aus dieser ergibt sich, wer was eingezahlt hat, was verrechnet worden ist und weshalb dem Beklagten zuviel zum Soll gestellt wurde.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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Gab es eine Sollstellung gegen Euren Mandanten ( z. B. weil vielleicht vorher ein Versäumnisurteil erging, gegen das Einspruch eingelegt wurde )? Habt Ihr Widerklage erhoben ( auch dann wäre eine Sollstellung gegen den Widerkläger erfolgt )?
Bei uns würde bei einer Verrechnung von der Gegenseite diese Verrechnung aus der übersandten Kostenrechnung ersichtlich sein. Dort würde es dann heißen: "verrechnet von Gegenseite", so dass die Verrechnung erkennbar wäre. Die Kostenrechnung findet sich in RLP immer auf der Rückseite der Mitteilung der Landesjustizkasse über die Rückerstattung.
Wären Gerichtskosten gezahlt worden, würde dort stehen: "gezahlt ohne Sollstellung" oder "gezahlt mittels Gerichtskostenstemplerabdrucken". Es muss daher offenbar eine Sollstellung ( aus welchem Grund auch immer ) gegen Euren Mandanten erfolgt sein.
Bei uns würde bei einer Verrechnung von der Gegenseite diese Verrechnung aus der übersandten Kostenrechnung ersichtlich sein. Dort würde es dann heißen: "verrechnet von Gegenseite", so dass die Verrechnung erkennbar wäre. Die Kostenrechnung findet sich in RLP immer auf der Rückseite der Mitteilung der Landesjustizkasse über die Rückerstattung.
Wären Gerichtskosten gezahlt worden, würde dort stehen: "gezahlt ohne Sollstellung" oder "gezahlt mittels Gerichtskostenstemplerabdrucken". Es muss daher offenbar eine Sollstellung ( aus welchem Grund auch immer ) gegen Euren Mandanten erfolgt sein.