Zwischenzeugnis

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Kristin94

#1

04.07.2019, 19:58

Hey,
ich arbeite seit 2 Jahren in einem Büro und habe u.a. Insolvenztabelle geführt und auch Rechtsanwaltssachen gemacht. Habe leider meine Kündigung erhalten aus folgenden Gründen:
1. keine Weiterentwicklung
2. habe wohl Fehler bei der Insolvenztabelle gemacht

Von den Fehlern wusste ich aber nie etwas. Es gab auch nie vorher ein Gespräch, dass ich was falsch gemacht habe. Also ich wusste von nichts und hatte somit auch keine Chance mich zu verbessern. Habe dann jetzt nur die Kündigung bekommen. Das finde ich halt voll krass und enttäuschend. Bin noch bis 30.09. da.
Da man ja nur in den ersten 3 Wochen was unternehmen kann, bin ich am überlegen ob ich einen Rechtsanwalt beauftrage.
Kenne jemanden Bekannten der Rechtsanwalt ist und der hatte mir vorgeschlagen, dass er bei meinem Chef mal anruft und mit ihm eine Vereinbarung für das Arbeitszeugnis schließt. Ich will ja auch gar keine Klage gegen meinen AG am laufen haben. Aber habe halt Angst , dass die im Zeugnis zum Ende schreiben, dass die mich aufgrund von fehlerhafter Arbeit kündigen mussten.

Die gehen sowieso voll unverschämt mit uns Kollegen um. Von daher würde ich denen eigentlich auch mal zeigen, dass die nicht immer so damit durchkommen.

Würdet ihr etwas unternehmen oder gar nichts machen und bis 30.09 weiterhin hingehen?

Mein Zwischenzeugnis habe ich gestern bekommen. Da stehen aber nur Tätigkeiten aus dem Insolvenzverfahren drin und keine Rechtssachen. Habe meinen Chef darauf angesprochen und ich sollte die Tätigkeiten selber aufschreiben und er fügt diese hinzu.
Bin mir mit der Formulierung nicht ganz sicher:

- Durchführung von Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Erstellung von Kostenrechnungen nach RVG sowie Kostenfestsetzungsanträgen
- Fristeneintragung und Überwachung
- Erstellung von Schriftverkehr mit Mandanten, Gerichten und Dritten
- telefonischer Kontakt mit Mandanten, Gerichten und Dritten

Ich bin momentan auch in der Zentrale und nehme Telefonate an und leite diese weiter. Muss man das noch zusätzlich erwähnen? Und Postausgang bearbeite ich auch 3 mal in der Woche. Soll man das auch mit reinnehmen? Will ja auch keine tausend Punkte aufzählen?
Feldhamster
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#2

04.07.2019, 21:36

Sorry, meiner Ansicht nach gehen deine Fragen Richtung Rechtsberatung.
Du schreibst, du hast einen Bekannten als Rechtsanwalt. Vielleicht kann er dir Ratschläge bezüglich des Zwischenzeugnisses geben. Zumal du bedenken musst, dass dein Zeugnis nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vermutlich den gleichen Inhalt wie das Zwischenzeugnis haben wird, nur mit anderem Einleitungs- und Endungssatz. Von daher mein Rat: anwaltlichen Rat einholen.
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Soenny
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#3

05.07.2019, 08:24

:sorry das ist laut Forenregeln nicht erlaubte Rechtsberatung Bild

Deshalb :closed


http://www.foreno.de/foreno-hinweise.php --> Nr. 8

:thx
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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