Hallo,
ich bräuchte mal einen Rat. Wir haben einen Titel, wonach der Beklagte verurteilt wird, eine Besichtigung der von ihm inne gehaltenen Wohnung durch ihn und/oder von ihm beauftragte Dritte zu ermöglichen und zu dulden.
Der Schuldner rührt sich natürlich nicht. Wie kann ich jetzt aus diesem Titel vollstrecken???
Vielen Dank schon mal
Zwangsvollstreckung Besichtigung der Wohnung
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Super, danke