Anfechtung; Zahlung auf Forderung aus unerlaubter Handlung

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Minimaus
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#1

01.07.2019, 11:17

Hallo zusammen,

der Schuldner hat innerhalb des anfechtungsrelevanten Zeitraums auf eine Forderung gezahlt. Den Betrag habe ich also angefochten. Daraufhin schreiben die RAe als Vertreter, dass die Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung durch den Schuldner entstanden ist und diese somit nicht anfechtbar wäre.

Ich finde einfach nichts im Netz dazu...

Fakt ist ja, dass diese Forderung am Ende ja nicht von der Restschuldbefreiung umsasst sein wird und der Schuldner so oder so zu zahlen hätte. Aber zahlen darf er ja dann erst nach Erteilung der RSB, oder? Sind Zahlungen auf Deliktforderungen während der Insolvenz/vor der Insolvenz möglich? Gläubigerbenachteiligung usw... :kopfkratz
Minimaus
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#2

02.07.2019, 16:16

Niemand? :-?
Feldhamster
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#3

02.07.2019, 22:03

Vielleicht hilft dir das zur weiteren Recherche weiter:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Rueckz ... 84197.html
Minimaus
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#4

03.07.2019, 12:51

Danke, mein Kopf qualmt schon :-)
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