In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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Coco Lores
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#11
27.06.2019, 11:38
paralegal6 hat geschrieben: ↑27.06.2019, 10:17
A. hat die mE einzeln
Meistens bringen arbeitsrechtl. MBs eh nix, wir klagen immer gleich
Wir auch, denn meistens geht es auch im größere Forderungen und dann ist eine Klage "einfacher", zumal man eigentlich (fast) immer davon ausgehen kann, dass die Gegenseite Widerspruch/Einspruch erhebt und es so oder so ins Klageverfahren übergeht!
Allerdings sollte man, wenn es wirklich nur um geringe Forderungen geht, aus Kostengründen erst einmal den MB beantragen.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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sh161
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#13
27.06.2019, 11:51
Coco Lores hat geschrieben: ↑27.06.2019, 11:38
paralegal6 hat geschrieben: ↑27.06.2019, 10:17
A. hat die mE einzeln
Meistens bringen arbeitsrechtl. MBs eh nix, wir klagen immer gleich
Wir auch, denn meistens geht es auch im größere Forderungen und dann ist eine Klage "einfacher", zumal man eigentlich (fast) immer davon ausgehen kann, dass die Gegenseite Widerspruch/Einspruch erhebt und es so oder so ins Klageverfahren übergeht!
Allerdings sollte man, wenn es wirklich nur um geringe Forderungen geht, aus Kostengründen erst einmal den MB beantragen.
Es geht um 360€.
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#14
27.06.2019, 11:54
Es ist immer noch das Papierverfahren zwingend. Manchmal gibt's im örtlichen Bürobedarfhandel einzelne Formularsätze.
Und es ist durch ein Schreibprogramm zu beschriften, das handschriftliche Ausfüllen ist für Anwälte unzulässig.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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#15
27.06.2019, 11:57
Wir haben noch eine (gute) alte Schreibmaschine für solche Fälle.

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#16
27.06.2019, 12:00
sh161 hat geschrieben: ↑27.06.2019, 11:57
Wir haben noch eine (gute) alte Schreibmaschine für solche Fälle.
Auch die ist nicht mehr erlaubt - Schreibprogramm...
Ich kann von arbeitsgerichtlichen MBs nur abraten.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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sh161
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#17
27.06.2019, 12:02
Hä? Was unterscheidet denn im Papierverfahren das Schreibprogramm von der Schreibmaschine?

Das ist doch beides irgendwie Farbe auf Papier in maschinenlesbarer Form.
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Coco Lores
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#18
27.06.2019, 12:13
sh161 hat geschrieben: ↑27.06.2019, 12:02
Hä? Was unterscheidet denn im Papierverfahren das Schreibprogramm von der Schreibmaschine?

Das ist doch beides irgendwie Farbe auf Papier in maschinenlesbarer Form.
Genau das frage ich mich auch grade

Kann mir doch keiner nachweisen, womit ich das ausgefüllt habe oder? Ich wüsste auch nix von nem Schreibprogramm...Wenn man alle 10 Jahre 1 Mahnbescheid beim Arbeitsgericht machen muss, muss man sich dann dafür extra so ein Schreibprogramm installieren?
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#20
27.06.2019, 12:43
Da steht Schreibprogamm. M.E. ist das aber in der gängigen Anwaltsweichware enthalten.
Ich bemängel aber auch diese Schreibmaschine nicht, auch wenn ich mich frage, wie ihr da noch Farbbänder auftut..
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