Bei meinem letzten arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid vor vielen Jahren brauchte ich noch ein Formular.
Ist das immer noch so oder kann man den inzwischen auch online beantragen?
arbeitsgerichtliches Mahnverfahren
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Ich meine man braucht noch immer das Formular
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
- sh161
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Ich habe dieses gefunden: http://www.gesetze-im-internet.de/norme ... 5_0020.pdf
Kann ich das verwenden oder muss ich extra eines kaufen gehen?
Kann ich das verwenden oder muss ich extra eines kaufen gehen?
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Da steht noch DM das scheint älter zu sein
https://www.soldan.de/soldanplus-mahnbe ... 08800.html
Der sieht zumindest ähnlich aus, bis auf DM
https://www.soldan.de/soldanplus-mahnbe ... 08800.html
Der sieht zumindest ähnlich aus, bis auf DM
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Sehe grade der geht nur bis 2015
Scheint dann doch der zu sein: https://www.soldan.de/soldanplus-mahnbe ... 08100.html
Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren vom 15. Dezember 1977 (BGBl. I S. 2625), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. September 2014 (BGBl. I S. 1566).
Obwohl bei dem steht, dass er nicht für RAe gilt. Hmm, Soldan hat ein merkwürdiges System
Scheint dann doch der zu sein: https://www.soldan.de/soldanplus-mahnbe ... 08100.html
Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren vom 15. Dezember 1977 (BGBl. I S. 2625), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. September 2014 (BGBl. I S. 1566).
Obwohl bei dem steht, dass er nicht für RAe gilt. Hmm, Soldan hat ein merkwürdiges System
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A. hat die mE einzeln
Meistens bringen arbeitsrechtl. MBs eh nix, wir klagen immer gleich
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- sh161
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Der ist aber doch fürs Amtsgericht ...paralegal6 hat geschrieben: ↑27.06.2019, 10:11Sehe grade der geht nur bis 2015
Scheint dann doch der zu sein: https://www.soldan.de/soldanplus-mahnbe ... 08100.html