arbeitsgerichtliches Mahnverfahren

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Benutzeravatar
sh161
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 609
Registriert: 12.12.2012, 10:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#1

27.06.2019, 09:41

Bei meinem letzten arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid vor vielen Jahren brauchte ich noch ein Formular.
Ist das immer noch so oder kann man den inzwischen auch online beantragen? :kopfkratz
Bild
Coco Lores
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1084
Registriert: 19.06.2012, 20:38
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Wohnort: NRW

#2

27.06.2019, 09:55

Ich meine man braucht noch immer das Formular
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Benutzeravatar
sh161
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 609
Registriert: 12.12.2012, 10:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#3

27.06.2019, 09:59

Ich habe dieses gefunden: http://www.gesetze-im-internet.de/norme ... 5_0020.pdf
Kann ich das verwenden oder muss ich extra eines kaufen gehen?
Bild
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2885
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#4

27.06.2019, 10:05

Da steht noch DM :( das scheint älter zu sein
https://www.soldan.de/soldanplus-mahnbe ... 08800.html

Der sieht zumindest ähnlich aus, bis auf DM
Bild
Benutzeravatar
sh161
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 609
Registriert: 12.12.2012, 10:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#5

27.06.2019, 10:11

Älter ja, das heißt aber ja nicht, dass es veraltet ist.
Bild
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2885
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#6

27.06.2019, 10:11

Sehe grade der geht nur bis 2015
Scheint dann doch der zu sein: https://www.soldan.de/soldanplus-mahnbe ... 08100.html

Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren vom 15. Dezember 1977 (BGBl. I S. 2625), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. September 2014 (BGBl. I S. 1566).

Obwohl bei dem steht, dass er nicht für RAe gilt. Hmm, Soldan hat ein merkwürdiges System
Bild
Benutzeravatar
sh161
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 609
Registriert: 12.12.2012, 10:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#7

27.06.2019, 10:16

OK, danke. Ich habe es befürchtet. :( Dann mache ich mich mal auf die Suche nach einem einzelnen Formular - einen 20er-Pack werde ich in meinem Berufsleben wahrscheinlich nicht mehr aufbrauchen. :roll:
Bild
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2885
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#8

27.06.2019, 10:17

A. hat die mE einzeln
Meistens bringen arbeitsrechtl. MBs eh nix, wir klagen immer gleich
Bild
Benutzeravatar
sh161
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 609
Registriert: 12.12.2012, 10:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#9

27.06.2019, 11:17

paralegal6 hat geschrieben:
27.06.2019, 10:11
Sehe grade der geht nur bis 2015
Scheint dann doch der zu sein: https://www.soldan.de/soldanplus-mahnbe ... 08100.html
Der ist aber doch fürs Amtsgericht ... :nachdenk
Bild
jenniver
Foreno-Inventar
Beiträge: 2462
Registriert: 24.07.2006, 21:13
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Düsseldorf

#10

27.06.2019, 11:34

Antworten