Arbeitsrecht

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grete
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#11

13.06.2017, 11:42

Danke

Ich war nur irritiert, weil das Arbeitsgericht wie folgt festgesetzt hat

Für das Verfahren bis ... auf 17.000
Für das Verfahren ab ... auf 23.000
Für das Verfahren ab ... auf 29.000
Für das Verfahren ab .... auf 46.000
Für den Vergleich 46000

Trotzdem vielen Dank.
Lori79
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#12

14.06.2019, 09:57

Hallo Zusammen,
ich bin mir etwas unsicher:
Kündigungsschutzverfahren wurde eingeleitet. Klageanträge:
1. das das Arbeitsverhältnis fortbesteht,
2. Erteilung eines Zwischenzeugnis
und hilfsweise wenn 1. und 2 abgewiesen wird:
engültiges Zeugnis zu erteilen.

Es wurde ein VErgleich geschlossen.
1. Arbeitsverhältnis Ende gefunden
2. Beklagter zahlt eine Vergütung für den Monat in Höhe von ......
3. Urlaubsabgeltung........
4. Abfindung .......
5. Zeugnis ......

"Es wird mitgeteilt dass der Streitwert für den Rechtsstreit und Vergleich je 7.200 € beträgt".
Irgendwie stehe ich hier aufm Schlauch. Meines Erachtens ist hier doch ein Mehrvergleich entstanden.
Also müsste ich doch die Differenz selber ausrechnen oder ?
Der Kläger hat ein Bruttolohn von 1800 € = 3 x 1800 = 5400 € + Zeugnis 1800 = 7200 €
Ich sehe hier aber den STreitwert für den Mehrvergleich nicht. :-(
Danke Euch
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Adora Belle
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#13

14.06.2019, 10:15

M.E. ist das kein Mehrvergleich. Ihr habt Euch über genau das verglichen, was auch anhängig war. Irritierend ist nur das Wörtchen "je" in der Streitwertfestsetzung.
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jojo
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#14

14.06.2019, 12:00

Also das je irritiert mich nicht, wohl aber, das die Urlaubsabgeltung nicht auftaucht. Da sehe ich durchaus einen Mehrvergleich.

Also Schreiben ans Gericht, warum die Urlaubsabgeltung bei dem Vergleich nicht berücksichtigt wurde.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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