Teeminsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Ise
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#1

12.06.2019, 10:33

Hi Leute

Es geht hier um Verwaltungsrecht. Die Sache ist bereits erledigt und auch abgerechnet. Das Gericht teilt uns aber jetzt mit, dass wir die Terminsgebühr zurücknehmen sollen, weil sie nicht entstanden ist. Es wurde durch Beschluss entschieden und mit Einverständnis aller Beteiligten auch ohne mündliche Verhandlung entschieden.

Wäre das jetzt ein Urteil und kein Beschluss, könnten wir problemlos die TerminsG. beantragen aber wieso sollten das nicht gehen, wenn durch Beschluss entschieden wird und die Beteiligten auch hier mit einer Entscheidung ohne mndl. Verh. einverstanden sind?? Ich habe dazu im Internet auch nichts gefunden.

Solltet ihr Rechtsprechungen dazu kennen, würde ich mir diese gerne durchlesen.

Hoffe einer kann helfen. Danke.
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Anahid
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#2

12.06.2019, 10:42

Was sagt denn der Beschluss aus? Kann es sein, dass durch den Beschluss nur festgestellt wird, dass der Rechtsstreit nach übereinstimmender Erklärung der Parteien erledigt ist?
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Ise
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#3

12.06.2019, 12:04

Anahid hat geschrieben:
12.06.2019, 10:42
Was sagt denn der Beschluss aus? Kann es sein, dass durch den Beschluss nur festgestellt wird, dass der Rechtsstreit nach übereinstimmender Erklärung der Parteien erledigt ist?
Ja das stimmt! hier steht tatsächlich, dass nachdem die Beteiligten übereinstimmend für erledigt erkl. haben, wird das Verfahren eingestellt. Aber was hat das damit zu tun? Ich schicke dir mal einen Link zu einer Rechtsprechung aus der ich überhaupt nicht schlau werde. https://www.asyl.net/rsdb/m26604/ Solltest du Zeit haben, könntest du mir vllt. erklären was die Rspr. meint. Weil da geht es meiner Meinung nach überwiegend um Gerichtsbescheide und mein Chef sagte mir, ich soll mir das angucken, weil wir vllt. ja doch die Terminsgebühr bentragen können.
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Anahid
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#4

12.06.2019, 12:06

Nein, fällt nicht an. Das hier ist kein verfahrensbeendendender Beschluss, in dem das Gericht mit Zustimmung der Parteien eine Entscheidung verkündet hat. Das bei Euch ist ein sog. Feststellungsbeschluss. Das Gericht stellt fest, dass das Verfahren beendet ist, weil beide Parteien das Verfahren für erledigt erklärt haben. Das ist aber keine Entscheidung des Gerichts. Das Gericht hat weder der Klage stattgegeben, noch die Klage abgewiesen. Eine Erledigungserklärung löst aber keine TG aus.
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#5

12.06.2019, 12:49

Ja eine Erledigungserklärung löst zwar keine Termingebühr aus, aber wenn alle Beteiligten einvernehmlich entschieden haben, dass eine Entscheidung ohne mndl. Verhandlung erfolgen kann, entsteht doch die Termingebühr oder nicht. So steht es doch im RVG.. aber ich verstehe nicht, weshalb jetzt, nur weil es ein Feststellungsbeschluss ist, es nicht so sein sollte. Tut mir leid aber ich bin verwirrt.
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Adora Belle
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#6

12.06.2019, 13:45

Aber bei übereinstimmender Erledigterklärung wird doch gar nichts mehr entschieden. Da wird auch nicht das Verfahren eingestellt (sowas gibt es m.E. nur im Straf-/OWi-Recht), sondern es erledigt sich halt, durch die Erklärungen.
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Anahid
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#7

12.06.2019, 14:03

Weil es keine Entscheidung ist. Was hat das Gericht denn entschieden? Nichts. Das Gericht hat die Beendigung des Verfahrens festgestellt. Es gibt nur drei Arten von Entscheidung: Klage wird stattgegeben, Klage wird abgewiesen oder Vergleich. Nichts von dem liegt hier vor. Erledigt ist erledigt. Da muss das Gericht nichts mehr entscheiden.

Und die von Dir zitierte Rechtsprechung sagt außerdem aus, dass die Möglichkeit bestehen würde, gegen den Gerichtsbescheid mündliche Verhandlung zu beantragen. Diese Möglichkeit besteht hier aber doch gar nicht.
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#8

12.06.2019, 14:07

Anahid hat geschrieben:
12.06.2019, 14:03
Weil es keine Entscheidung ist. Was hat das Gericht denn entschieden? Nichts. Das Gericht hat die Beendigung des Verfahrens festgestellt. Es gibt nur drei Arten von Entscheidung: Klage wird stattgegeben, Klage wird abgewiesen oder Vergleich. Nichts von dem liegt hier vor. Erledigt ist erledigt. Da muss das Gericht nichts mehr entscheiden.

Und die von Dir zitierte Rechtsprechung sagt außerdem aus, dass die Möglichkeit bestehen würde, gegen den Gerichtsbescheid mündliche Verhandlung zu beantragen. Diese Möglichkeit besteht hier aber doch gar nicht.
Ja denke ich mir ja auch, dass es sich nur auf den Gerichtsbescheid bezieht. Mein Chef besteht aber darauf, dass ich mir da was rausfinde :motz :motz :motz

Naja also Fazit: Ohne Entscheidung entsteht auch keine Terminsgebühr, unabhängig davon, ob einvernehmlich beschlossen wurde, ohne mndl. Verh. zu entscheiden oder auch nicht.

Ich danke für eure Hilfe! Habt ihr dazu evtl. eine Rechtsprechung, damit ich die Meinung meines Chefs widerlegen kann. Er ist nämlich fest überzeugt, dass eine TG entsteht :sad: Ich selber konnte nichts finden.
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#9

12.06.2019, 14:09

Adora Belle hat geschrieben:
12.06.2019, 13:45
Aber bei übereinstimmender Erledigterklärung wird doch gar nichts mehr entschieden. Da wird auch nicht das Verfahren eingestellt (sowas gibt es m.E. nur im Straf-/OWi-Recht), sondern es erledigt sich halt, durch die Erklärungen.
Naja doch, im Tenor des Beschlusses steht: Das Verfahren wird eingestellt
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Anahid
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#10

12.06.2019, 14:22

Ise hat geschrieben:
12.06.2019, 14:07
Mein Chef besteht aber darauf, dass ich mir da was rausfinde :motz :motz :motz
Du hast ja was rausgefunden, nämlich dass es keine TG gibt. Da kann der sich auf den Kopf stellen und Hurra schreien; ändert nichts dran.
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