Guten Tag,
Großeltern wollen ihr Enkelkind mit in den Urlaub ins Ausland nehmen und wollen nun vorsichtshalber wohl eine Bestätigung der Eltern, dass das Enkelkind mit darf. Muss das wirklich notariell erfolgen?
Sie haben Angst, dass sie an der Grenzkontrolle evtl. Ärger bekommen.
Danke
Bestätigung, dass das Enkelkind mit in den Urlaub darf
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Wenn der entsprechende Nachweis an der Grenze lückenlos geführt werden soll, müssten die Unterschriften der Eltern auf der Bestätigung tatsächlich beglaubigt sein. Darüber hinaus wäre auch noch die Abstammungsurkunde vorzulegen.
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Die Apostille ist für Griechenland notwendig
Nur in Italien, Österreich, Frankreich und noch einem vierten Land, welches mir gerade entfallen ist, wird keine Apostille benötigt.
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