Gehaltserhöhung

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paulafr92
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#1

06.06.2019, 19:07

Ich würde gerne wissen, wie viel ich nach 2 Jahren Berufserfahrung an Gehalt verlangen kann. Ich weiß, dass es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede gibt. Es geht mir nur um eine Orientierung.
Feldhamster
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#2

06.06.2019, 22:16

Ich verweise mal hierauf, Gegenstand war zwar das Gehalt für Rechtsfachwirte, aber das verlinkte Merkblatt in dem Beitrag bezieht sich auch auf ReFa´s:

viewtopic.php?f=10&t=89192&p=2027409&hi ... t#p2027409
larifari
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#3

07.06.2019, 07:04

paulafr92 hat geschrieben:
06.06.2019, 19:07
Ich würde gerne wissen, wie viel ich nach 2 Jahren Berufserfahrung an Gehalt verlangen kann. Ich weiß, dass es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede gibt. Es geht mir nur um eine Orientierung.
Es ist schwierig, irgendwelche Empfehlungen zu geben, weil das Gehalt ja nun einmal sehr Orts-, Tätigkeits- und Qualifikationsabhängig ist.

Ich bin aber doch jedes Mal recht sprachlos, wenn ich höre, für wie wenig manche hier bei uns in der Gegend trotz des derzeitigen Fachkräftemangels arbeiten gehen.
elena94
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#4

07.06.2019, 12:11

Das ist wirklich schwer zu sagen.
Alleine schon hier bei uns im Büro (Kanzlei mit 5 RAe in einer Kleinstadt in NRW) gehen die Gehälter echt stark auseinander. Ich habe ebenfalls ca. 2,5 Jahre Berufserfahrung (Abschlussprüfung hatte ich im Winter 16/17) und verdiene dafür glücklicherweise bereits ganz gut. Unsere BV verdient sehr gut (kein ReFaWi). Eine andere Kollegin liegt dagegen gerade mal knapp überm Mindestlohn... :-?

Es kommt auf jeden Fall (gerade bei Anwälten!) auch darauf an - so glaube ich zumindest -, wie gut man verhandelt und wie gut man sich gewissermaßen auch verkaufen kann.
Und dann natürlich, wie bereits genannt, auch auf deinen Wohnort etc.

Ausschlaggebend wäre ja auch, was für Tätigkeiten du im Büro ausübst. Wenn man eigenständig Akten bearbeitet, Kostenrecht, ZV, Sachbearbeitung im Notariat, o.ä., macht, kann man vermutlich auch mehr verlangen, als wenn man "nur" so Sachen wie Postbearbeitung, Akten raussuchen und Telefon macht... oder?
Liebe Grüße :wink1
Eli
Jara
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#5

07.06.2019, 14:49

Hallo zusammen,

ich weiß, dass es schwer zu sagen ist, aber aus dem Bauch heraus mindestens 2.200 Euro brutto, je nach Tätigkeit. Ich hatte immer ein 13. Gehalt, 30 Tage Urlaub und ein Jobticket was bezahlt wurde. Ich habe mich im letzten Jahr auch mit der Problematik befasst und empfinde die Gehaltsempfehlung des DAV wie ein Schlag in die Magengrube.... Ich war regelrecht geschockt als ich das gelesen habe.


Ich kann Euch nur raten in der derzeitigen Arbeitsmarktlage hart zu verhandeln. Hier in Köln /Bonn fehlen Arbeitskräfte. Mir ist bewusst dass viele Anwälte nicht mehr bezahlen können, aber seid echt bereit im Notfall woanders hin zu wechseln! Nur so kommt ihr zu besseren Arbeitsbedingungen...
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Anahid
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#6

11.06.2019, 10:46

Jara hat geschrieben:
07.06.2019, 14:49
Mir ist bewusst dass viele Anwälte nicht mehr bezahlen können, aber seid echt bereit im Notfall woanders hin zu wechseln! Nur so kommt ihr zu besseren Arbeitsbedingungen...
Bessere Arbeitsbedingungen heißt aber nicht nur besseres Gehalt. Was bringt es Dir, wenn Du zwar gut bezahlt wirst, aber ansonsten Deine Gesundheit draufgeht, weil Dich der Job Nerven kostet bis zum geht nicht mehr. Es gibt wirklich viele Anwälte, die nicht mehr zahlen können; es gibt aber auch genug, die nicht mehr zahlen wollen. Die behaupten auch, sie können nicht mehr zahlen, kaufen sich aber Brillen von Cartier, fahren nen dicken BMW usw. Das muss man halt beobachten. Wenn ich einen Chef habe, der nicht viel zahlen kann (und nicht nur nicht mehr zahlen will), aber ansonsten die Arbeitsbedingungen super sind, würde ich trotzdem 5 x überlegen, ob ich nur wegen dem Geld wechseln wollte.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
ZVler
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#7

11.06.2019, 16:44

3. Vergütung
Die Vergütung für ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sollte mindestens € 1.800,-- brutto monatlich für eine 40 Stundenwoche betragen. Der DAV
erklärt ausdrücklich: Der Mindestlohn stellt für diesen qualifizierten Beruf keine angemessene Vergütung dar.
Das ist auf dem Merkblatt des DAV Stand 2019 zu finden. Wie ich finde ja immer noch gering. Aber wie gesagt, bei uns sind Gehälter stark abweichend und verhandelbar.
:wippe
Jara
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#8

11.06.2019, 17:46

Naja, "nur wegen dem Geld" ist gut... Ich muss schließlich auch von was leben und ich behaupte mal, dass viele von uns sich nicht trauen bessere Bedingungen zu fordern oder zu wechseln. Hab ich schon oft genug gehört. Und ich möchte Mut machen es wenigstens zu versuchen, bleiben kann man ja immer noch! Der Chef nimmt im Zweifel null Rücksicht!!!!
Jara
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#9

11.06.2019, 17:48

Und wenn ich 1800 brutto höre..... Ich finde gar keine Worte dafür. Das kann man mal das erste Jahr machen, aber wenn ich höre was von manchen verlangt wird... Nee! Nicht mit mir...
elena94
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#10

12.06.2019, 10:19

Jara hat geschrieben:
11.06.2019, 17:48
Und wenn ich 1800 brutto höre..... Ich finde gar keine Worte dafür. Das kann man mal das erste Jahr machen, aber wenn ich höre was von manchen verlangt wird... Nee! Nicht mit mir...
Das sehe ich genauso. Im ersten Job nach der Ausbildung (habe zwischenzeitlich noch einmal gewechselt) habe ich 1.850,00 € brutto bekommen bei einer 38,5 h/Woche. Und da habe ich nicht nur Akten kopiert oder mal Band geschrieben, sondern von Anfang an komplett eigenständig gearbeitet (Notariat). Da hieß es von vielen Seiten (von Leuten in unserer Branche), dass wäre aber ein gutes Anfängergehalt. :roll: Ich sehe das etwas anders, nur weil "jeder" anfangs bei uns so wenig bekommt oder der Beruf allgemein schlecht bezahlt ist, muss man sich doch deshalb nicht automatisch auch damit abfinden.
Allgemein werden die Lebenshaltungskosten (Miete, etc.) immer höher... man muss doch von seiner Arbeit irgendwo auch gut leben können.
Liebe Grüße :wink1
Eli
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