Schriftsatzabschriften per Post an das Gericht nachreichen

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Andy66
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#1

06.06.2019, 11:22

Ich hatte gerade einen Anruf vom AG München. Ich solle die Abschriften für den Gegner für die Zustellung per Post nachreichen, weil sie das nicht ausgedruckt bekommen. Offenbar haben die Geschäftsstellen keine Drucker, das machen die Wachtmeister.

Hatte das schon mal jemand und wie geht ihr damit um?
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
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Anahid
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#2

06.06.2019, 11:28

Ich geh mal davon aus, Du hast den SS per beA eingereicht? Ich weiß, dass viele Gerichte (und wie traurig: sogar München) es technisch nicht geregelt bekommen, die beA-Eingänge elektronisch zu verarbeiten. Da sitzen tatsächlich die Wachtmeister da und drucken den ganzen Spaß 3 x aus, um den dann an die Geschäftsstelle weiterzuleiten (also quasi eine Verteilung des Papierverbrauchs von den Kanzleien ans Gericht).

Bislang hat mich noch kein Gericht angerufen und darum gebeten, Abschriften eines Schriftsatzes zu übersenden. Ich geh mal davon aus, dass die Dame auf der Geschäftsstelle einfach den für sie einfachsten Weg wählt. Eine Verpflichtung Eurerseits, bei einer erfolgreichen beA-Übertragung Abschriften des Schriftsatzes per Post nachzureichen, gibt es nicht. Ist halt die Frage, ob man der Geschäftsstelle entgegenkommen möchte oder nicht. Ich meine....selbst wenn die den nicht ausgedruckt bekommt (aus welchem Grund auch immer) besitzen die doch bei Gericht bestimmt zumindest einen Kopierer. :kopfkratz
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Andy66
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#3

06.06.2019, 11:31

Ja, wir haben per beA eingereicht. Ich habe mich schon länger gefragt, was da bei Gericht abgeht, wenn die an nicht anwaltlich vertretene Parteien zustellen müssen. Ich fürchte fast, das hat man bei der Einführung von beA nicht wirklich bedacht.
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Anahid
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#4

06.06.2019, 11:35

Nein, das wurde nicht bedacht und vor allem wurde nicht bedacht, dass die meisten Gerichte zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht in der Lage sind, das zu verarbeiten. Ich hab hier nur wenige Gerichte, die derzeit schon voll elektronisch arbeiten (LG Nürnberg-Fürth oder LG Zweibrücken z.B.). Von daher ist gerade für diese Gerichte, die das nicht verarbeiten können (wie z.B. München) ein beA-Eingang ein Riesenakt. Aber.....wenn die Anwälte gezwungen werden beA passiv zu nutzen und es aktiv nutzen dürfen, warum sollte ich mir dann hier die Arbeit machen alles auszudrucken, wo wir voll elektronisch arbeiten? Dass die Gerichte das nicht auf die Reihe kriegen, kann ja nicht mein Problem sein. :pfeif
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Crydea
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#5

06.06.2019, 11:39

Aber auch bei anwaltlich vertretenen Parteien.. zB gerade das LG Bochum und eV-Sachen. Das sind echt dicke Schriftsätze. Da bekommen wir dann per Post einen megadicken Packen, Schriftsatz Gegenseite + alle Anlagen (einmal sogar in Farbe!) + Abschrift. Dann ist da noch das beA Protokoll dabei, also hatte der Gegner per beA eingereicht. Wir benutzen auch beA und senden auch oft nach Bochum. Trotzdem drucken die das komplett aus und schicken es per Post. Ich glaube wir hatten erst ein Gericht, dass einen Schriftsatz vom Gegner, welcher per beA dort einging, dann auch per beA an uns weitergeleitet hat.

Und zu den Ausdrucken.. ich schließe mich da Anahid an. Will man denen nun entgegenkommen oder nicht, wie sehr verzögert es das Verfahren wenn man jetzt nicht mitspielt? Aber im Großen und Ganzen sehe ich hier eigentlich die Pflicht beim Gericht, dass die schauen müssen, wie sie den Kram an die andere Partei geschickt bekommen.

Und vor allem.. man kann nicht ausdrucken? Was machen die den mit Verfügungen etc., die die Geschäftsstelle dort macht? Tippen die auf der Schreibmaschine? Oder drucken alle Geschäftsstellen nur über die Wachtmasterei aus? Fragen über Fragen :kopfkratz
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Ciara
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#6

06.06.2019, 11:39

Anahid hat geschrieben:
06.06.2019, 11:28
Ich geh mal davon aus, Du hast den SS per beA eingereicht? Ich weiß, dass viele Gerichte (und wie traurig: sogar München) es technisch nicht geregelt bekommen, die beA-Eingänge elektronisch zu verarbeiten. Da sitzen tatsächlich die Wachtmeister da und drucken den ganzen Spaß 3 x aus, um den dann an die Geschäftsstelle weiterzuleiten (also quasi eine Verteilung des Papierverbrauchs von den Kanzleien ans Gericht).

Bislang hat mich noch kein Gericht angerufen und darum gebeten, Abschriften eines Schriftsatzes zu übersenden. Ich geh mal davon aus, dass die Dame auf der Geschäftsstelle einfach den für sie einfachsten Weg wählt. Eine Verpflichtung Eurerseits, bei einer erfolgreichen beA-Übertragung Abschriften des Schriftsatzes per Post nachzureichen, gibt es nicht. Ist halt die Frage, ob man der Geschäftsstelle entgegenkommen möchte oder nicht. Ich meine....selbst wenn die den nicht ausgedruckt bekommt (aus welchem Grund auch immer) besitzen die doch bei Gericht bestimmt zumindest einen Kopierer. :kopfkratz
Ist in HH leider auch so. Es wird hier auch empfohlen, kurzfristige Fristverlängerungsanträge usw. lieber per Fax zu schicken, da es mit dem Ausdruck der beA-Sachen usw. alles etwas länger dauert.
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Crydea
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#7

06.06.2019, 11:41

Ciara hat geschrieben:
06.06.2019, 11:39

Ist in HH leider auch so. Es wird hier auch empfohlen, kurzfristige Fristverlängerungsanträge usw. lieber per Fax zu schicken, da es mit dem Ausdruck der beA-Sachen usw. alles etwas länger dauert.
Wenn ich richtig liege, ist doch das AG Norderstedt auch da oben bei dir, oder? Die schicken uns alles per beA zu
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Anahid
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#8

06.06.2019, 11:41

Crydea hat geschrieben:
06.06.2019, 11:39
Oder drucken alle Geschäftsstellen nur über die Wachtmasterei aus? Fragen über Fragen :kopfkratz
Ja, genau so. Die Geschäftsstellen bekommen den Posteingang gar nicht. Die Wachtmeisterei druckt alle beA-Eingänge (normalerweise 3 x) aus und verteilt dann das Papier an die Geschäftsstelle.
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Ciara
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#9

06.06.2019, 11:42

Crydea hat geschrieben:
06.06.2019, 11:41
Ciara hat geschrieben:
06.06.2019, 11:39

Ist in HH leider auch so. Es wird hier auch empfohlen, kurzfristige Fristverlängerungsanträge usw. lieber per Fax zu schicken, da es mit dem Ausdruck der beA-Sachen usw. alles etwas länger dauert.
Wenn ich richtig liege, ist doch das AG Norderstedt auch da oben bei dir, oder? Die schicken uns alles per beA zu
Ja, gehört aber nicht zu HH. ;-) Die machen ihr eigenes Ding.
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Crydea
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#10

06.06.2019, 11:49

Anahid hat geschrieben:
06.06.2019, 11:41
Crydea hat geschrieben:
06.06.2019, 11:39
Oder drucken alle Geschäftsstellen nur über die Wachtmasterei aus? Fragen über Fragen :kopfkratz
Ja, genau so. Die Geschäftsstellen bekommen den Posteingang gar nicht. Die Wachtmeisterei druckt alle beA-Eingänge (normalerweise 3 x) aus und verteilt dann das Papier an die Geschäftsstelle.
Das hatte ich schon so verstanden, Anahid. Was ich meinte war, wie die ihre eigenen Sachen ausdrucken. Ich finde halt die Aussage, dass sie nichts drucken können irgendwie.. weil wenn ich das richtig verstehe, dann hat die Geschäftsstelle je Zugriff und sieht, dass da was ist, nur kann man es nicht ausdrucken, weil es am Drucker scheitert. Und hier gibt es auch vom Zugriff her überall Unterschiede. Bochum können die Geschäftsstellen selber auf beA zugreifen und schauen, ob was eingegangen ist. LG Koblenz hab ich da auch gute Erfahrungen gemacht.
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